Bildungsprämie für Weiterbildung Erwerbstätiger - Informationen rund um die Förderung

Bildungsprämie


Allgemeines
Lebenslanges Lernen - das ist entscheidend für die Aufstiegschancen des Einzelnen, den Erfolg der Wirtschaft und die Zukunft der Gesellschaft. Dieser Herausforderung zu begegnen, gehört zu den vorrangigen bildungspolitischen Aufgaben. Daher verpflichtet sich die Bundesregierung dem Ziel, Menschen vermehrt zum lebenslangen Lernen zu motivieren. Die neue "Bildungsprämie" dient als Unterstützung für all jene, die in ihre persönliche, allgemeine berufliche Weiterbildung investieren möchten.

Weiterbildung lohnt sich

Mit der Bildungsprämie führt die Bundesregierung ein neues Finanzierungsmodell ein. Das Prinzip ist einfach: Wer in seine Bildung investiert, wird dabei über staatliche Zuschüsse und Finanzierungsmöglichkeiten unterstützt.


Förderhöhe und Bedingungen
Einen Prämiengutschein in Höhe von maximal 154 € können Erwerbstätige erhalten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 17.900 € (oder 35.800 € bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Mindestens die gleiche Summe müssen sie selbst für die Weiterbildung aufbringen. Pro Person und Kalenderjahr ist ein Prämiengutschein erhältlich.
Geplante Einführung 2009: Mit dem "Weiterbildungssparen" wird im Vermögensbildungsgesetz zur Finanzierung von Weiterbildung eine Entnahme aus den Guthaben erlaubt, auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. Ein "Weiterbildungsdarlehen" kann auch bei höheren Einkommen in Anspruch genommen werden.

Was müssen Sie tun?
Die Prämiengutscheine können Sie ab dem 1.12.2008 in ausgewählten Beratungsstellen anfragen. Bayern, Berlin, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein haben bereits entsprechende Beratungsstellen eingerichtet. Im Rahmen der Prämienberatung werden die persönlichen Voraussetzungen, das Weiterbildungsziel und die Anforderungen an die Weiterbildung geklärt. Wenn sie erfüllt sind, erhalten Sie einen Gutschein.

Um einen Prämiengutschein zu erhalten, müssen beim Beratungsgespräch folgende Dokumente vorgelegt werden: amtlicher Ausweis mit Foto (Reisepass, Führerschein, Personalausweis), letzter Einkommensteuerbescheid (mind. Aus dem Vor-Vorjahr, ersatzweise kann eine Nichtveranlagungsbescheinigung oder Lohnbescheinigung des Arbeitgebers mit Selbstauskunft zum Einkommen), ggf. Nachweis über den Aufenthaltsstatus, sofern Sie nicht deutsche/r Staatsbürger/in sind. Im Gespräch sind dann folgende Erklärungen zu unterzeichnen, die in der Beratung erstellt werden: Einwilligungserklärung nach § 4a Bundesdatenschutzgesetz, Selbsterklärung über den Erwerbsstatus.

Die Beratungsstelle nennt auf dem Prämiengutschein das Weiterbildungsziel und geeignete Weiterbildungsanbieter, bei denen Sie dann einen passenden Kurs buchen können.