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Fördermöglichkeiten --> Sachsen-Anhalt
Allgemeines
Der Qualifikation von Erwerbstätigen kommt im internationalen und regionalen
Wettbewerb sowie für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung des Landes eine immer
stärkere Bedeutung zu. Qualifizierte Arbeitnehmer sind eine Voraussetzung für
die erfolgreiche Entwicklung, Produktion und Vermarktung von Gütern und
Dienstleistungen und stellen einen der wichtigsten Standortfaktoren dar. Daher
setzt das Land Sachsen-Anhalt erfolgreich auf eine gezielte Personalentwicklung
in kleinen mittelständischen Unternehmen.
Qualifizierung von Beschäftigten in KMU
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Sachsen-Anhalt fördert die Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen durch die arbeitsplatzbezogene Qualifizierung von Beschäftigten.
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Gegenstand der Förderung
Um den gestiegenen qualitativen und quantitativen Anforderungen
an die betriebliche Weiterbildung und der Sicherung des zukünftigen
Fachkräftebedarfs der Unternehmen Genüge zu leisten, gliedert sich die Förderung
in zwei Schwerpunkte:
- Durchführung betrieblicher Qualifizierungsvorhaben und
Umsetzung betrieblicher Konzepte zur Organisations- und Personalentwicklung,
zur Anpassungsqualifizierung, zur Erweiterung des beruflichen Wissens sowie
zur wissenschaftlichen Weiterbildung für eigene Beschäftigte.
- Unterstützung unternehmensbezogener Personalpools durch
Qualifizierungsprojekte, die zur bedarfsgerechten und branchenorientierten
Fachkräftegewinnung insbesondere für Investoren beitragen.
Antragsberechtigte und Empfänger
Die Zuwendungen richten sich an Unternehmen und Einrichtungen des
privaten Rechts, wenn sie eigene Beschäftigte mit Wohnsitz in Sachsen-Anhalt
qualifizieren. Auch Freiberufler sollen für die Qualifizierung eigener
Beschäftigter einbezogen werden.
Voraussetzungen
Bei den zu qualifizierenden Personen muss es sich um Beschäftigte
des antragstellenden Unternehmens handeln, die ihren Wohnsitz in Sachsen-Anhalt
haben. Bei Unternehmen, die
nicht kleine oder mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU sind, ist
eine Förderung nur im Zusammenhang mit Neu- oder Erweiterungsinvestitionen und
der Schaffung neuer Arbeitsplätze möglich.
Art und Höhe der Förderhöhe
Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren
Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt bei kleinen und mittleren Unternehmen
gemäß KMU-Definition der EU bis zu 70% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für
allgemeine Qualifizierungsmaßnahmen und bis zu 35% für spezifische
Qualifizierungsmaßnahmen. Bei größeren Unternehmen beträgt die Förderung bis zu
50% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für allgemeine Qualifizierungsmaßnahmen
und bis zu 25% für spezifische Qualifizierungsmaßnahmen.
Antragsverfahren
Für jedes Förderprogramm gibt es
mindestens einen Programmträger, der die Förderanträge annimmt, überprüft und
die Fördergelder nach Antragsbewilligung an den Antragsteller überweist. Bitte
stellen Sie Ihren Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an das:
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Nebenstelle Dessau Kühnauer Straße 161 06846
Dessau Tel: 0340/65 06-0 Fax: 0340/65 06-4 50 E-Mail: Poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
Die dem Programm zugrunde liegende
Förderrichtlinie und weitere
Informationen
finden Sie beim Landesportal Sachsen-Anhalt.
Ansprechpartner bei dama.go
Bei Fragen steht Frau Petersen unter Tel. 030/27 59 29 12 gern zur Verfügung.
Alle Informationen wurden nach
bestem Wissen und Gewissen zur Verfügung gestellt. Eine Haftung oder Gewähr für
die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten
Informationen und Daten kann jedoch nicht übernommen werden.
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News
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Tipps
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damago
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Berlin
Alte Jakobstraße 85/86
10179 Berlin
Tel.: 030/28 49 376-0
Fax: 030/28 49 376-2
Leitung: Christine Petersen
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