Das Förderprogramm WeGebAU: Weiterbildung von Arbeitnehmern ohne
Berufsabschluss, geringqualifizierten und
älteren Arbeitnehmern
Die Weiterbildungsinitiative WeGebAU der Arbeitsagentur
wendet sich an Unternehmen, die ihre Mitarbeiter schulen lassen möchten, denen
hierfür aber die finanziellen Möglichkeiten fehlen.
Für eine Qualifizierung der
Mitarbeiter/innen gibt es gute Gründe:
- Qualifizierte Mitarbeiter sind
motiviert, leistungsbereit und flexibel einsetzbar
- Ein Unternehmen mit hohen Ausbildungs- und
Fortbildungsstandards bindet Kunden durch qualitativ hochwertige Arbeit
- Qualifizierte Mitarbeiter sichern die
Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens
Ziele des Förderprogramms
Das Förderprogramm WeGebAU richtet sich an Unternehmen, die
ihre Beschäftigten auf den neuesten Qualifizierungsstand bringen wollen. Es hat zum Ziel, die
Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer zu verbessern, Personalabbau zu
vermeiden und dem derzeit drohenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken, indem
Fähigkeiten zur Beschäftigung der Arbeitnehmer gefördert werden. Der
Arbeitsentgeltzuschuss bietet ungelernten Arbeitnehmern die Möglichkeit zum
Erwerb von Teilqualifikationen oder unterstützt sie beim Nachholen eines
fehlenden Berufsabschlusses, ohne dass hierfür das Beschäftigungsverhältnis
gekündigt werden müsste. Somit bleiben den Betrieben die bewährten Arbeitskräfte
erhalten. Auch qualifikationsbedingte Entlassungen werden verhindert.
Langfristig wird auch den Arbeitnehmern mehr Sicherheit geboten, da un- oder
gering qualifizierte Arbeitnehmer bei konjunkturellen Verschlechterungen ein
höheres Risiko haben, entlassen zu werden.
Fördermittel für Unternehmen und
Mitarbeiter/innen
Es gibt zwei förderfähige Personengruppen:
- Das Förderprogramm WeGebAU ist interessant für Sie als
Arbeitgeber, wenn Sie Personen, die seit mindestens vier Jahren nicht mehr
im erlernten Beruf arbeiten oder Quereinsteiger ohne Berufsausbildung
beschäftigen. WeGebAU finanziert in diesem Fall die Weiterbildung Ihrer
Mitarbeiter und gewährt dem Unternehmen außerdem eine
Ausfallentschädigung für die Zeit, in der die Beschäftigten dem Unternehmen
nicht zur Verfügung stehen.
- Wenn Sie Arbeitnehmer/innen beschäftigen, die über 45 Jahre
alt sind, erstattet WeGebAU die Kosten der Weiterbildung.
Auch neu eingestellte Mitarbeiter, die zum förderfähigen
Personenkreis gehören, haben Anspruch auf Qualifizierung nach WeGebAU.

Zur Förderung geeignet
Die Auswahl an förderfähigen Weiterbildungsangeboten ist groß
und umfasst z.B. EDV-Kurse, Wirtschaftsenglisch, die Ausbildung zur
Sicherheitsfachkraft und Qualifikationen, die zu einem Berufsabschluss führen.
Welche Kosten werden erstattet?
Bei gering qualifizierten oder ungelernten Mitarbeiter
können die Kosten der Weiterbildung zu 100% und zusätzlich ein Teil des
Lohnausfalls als Arbeitsentgeltzuschuss übernommen werden. Voraussetzung ist,
dass es sich bei der Weiterbildung um eine zertifizierte Weiterbildungsmaßnahme
handelt. Aber auch bei nicht zertifizierten Weiterbildungsmaßnahmen wird in der
Regel ein Lohnkostenzuschuss von 100% erstattet. Für Personen ab dem
vollendeten 45 Lebensjahr, die in Unternehmen mit nicht mehr als 250
Mitarbeitern beschäftigt sind, können die Weiterbildungskosten zu 100%
übernommen werden. (Ein Arbeitsentgeltzuschuss ist hier allerdings nicht
möglich.) Auch hier wird vorausgesetzt, dass es sich um eine zertifizierte
Weiterbildungsmaßnahme handelt.
Wir unterstützen Sie gern!
Bei Fragen zu Förderbedingungen und -möglichkeiten finden Sie
Ihre Ansprechpartner bei der örtlichen Agentur für Arbeit. Auch wir von dama.go
stehen Ihnen gern für weitere Informationen zur Verfügung.
Weitere Informationen
Als Arbeitgeber finden Sie zusätzliche Informationen
über das Förderprogramm WeGebAU und andere Fördermöglichkeiten bei der
Arbeitsagentur
und in den Flyern
Qualifizierung zahlt sich aus - WeGebAU 2008
(PDF, 503 KB) und
Zuschuss zum Arbeitsentgelt - WeGebAU 2008
(PDF, 439 KB).
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