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Das Förderprogramm WeGebAU: Weiterbildung von Arbeitnehmern ohne Berufsabschluss, geringqualifizierten und älteren Arbeitnehmern

 

Die Weiterbildungsinitiative WeGebAU der Arbeitsagentur wendet sich an Unternehmen, die ihre Mitarbeiter schulen lassen möchten, denen hierfür aber die finanziellen Möglichkeiten fehlen.

Für eine Qualifizierung der Mitarbeiter/innen gibt es gute Gründe:

  • Qualifizierte Mitarbeiter sind motiviert, leistungsbereit und flexibel einsetzbar
  • Ein Unternehmen mit hohen Ausbildungs- und Fortbildungsstandards bindet Kunden durch qualitativ hochwertige Arbeit
  • Qualifizierte Mitarbeiter sichern die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens

Ziele des Förderprogramms

Das Förderprogramm WeGebAU richtet sich an Unternehmen, die ihre Beschäftigten auf den neuesten Qualifizierungsstand bringen wollen. Es hat zum Ziel, die Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer zu verbessern, Personalabbau zu vermeiden und dem derzeit drohenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken, indem Fähigkeiten zur Beschäftigung der Arbeitnehmer gefördert werden. Der Arbeitsentgeltzuschuss bietet ungelernten Arbeitnehmern die Möglichkeit zum Erwerb von Teilqualifikationen oder unterstützt sie beim Nachholen eines fehlenden Berufsabschlusses, ohne dass hierfür das Beschäftigungsverhältnis gekündigt werden müsste. Somit bleiben den Betrieben die bewährten Arbeitskräfte erhalten. Auch qualifikationsbedingte Entlassungen werden verhindert. Langfristig wird auch den Arbeitnehmern mehr Sicherheit geboten, da un- oder gering qualifizierte Arbeitnehmer bei konjunkturellen Verschlechterungen ein höheres Risiko haben, entlassen zu werden.

Fördermittel für Unternehmen und Mitarbeiter/innen

Es gibt zwei förderfähige Personengruppen:

  • Das Förderprogramm WeGebAU ist interessant für Sie als Arbeitgeber, wenn Sie Personen, die seit mindestens vier Jahren nicht mehr im erlernten Beruf arbeiten oder Quereinsteiger ohne Berufsausbildung beschäftigen. WeGebAU finanziert in diesem Fall die Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter und gewährt dem Unternehmen außerdem eine Ausfallentschädigung für die Zeit, in der die Beschäftigten dem Unternehmen nicht zur Verfügung stehen.
  • Wenn Sie Arbeitnehmer/innen beschäftigen, die über 45 Jahre alt sind, erstattet WeGebAU die Kosten der Weiterbildung.

Auch neu eingestellte Mitarbeiter, die zum förderfähigen Personenkreis gehören, haben Anspruch auf Qualifizierung nach WeGebAU.

Zur Förderung geeignet

Die Auswahl an förderfähigen Weiterbildungsangeboten ist groß und umfasst z.B. EDV-Kurse, Wirtschaftsenglisch, die Ausbildung zur Sicherheitsfachkraft und Qualifikationen, die zu einem Berufsabschluss führen.

Welche Kosten werden erstattet?

Bei gering qualifizierten oder ungelernten Mitarbeiter können die Kosten der Weiterbildung zu 100% und zusätzlich ein Teil des Lohnausfalls als Arbeitsentgeltzuschuss übernommen werden. Voraussetzung ist, dass es sich bei der Weiterbildung um eine zertifizierte Weiterbildungsmaßnahme handelt. Aber auch bei nicht zertifizierten Weiterbildungsmaßnahmen wird in der Regel ein Lohnkostenzuschuss von 100% erstattet.
Für Personen ab dem vollendeten 45 Lebensjahr, die in Unternehmen mit nicht mehr als 250 Mitarbeitern beschäftigt sind, können die Weiterbildungskosten zu 100% übernommen werden. (Ein Arbeitsentgeltzuschuss ist hier allerdings nicht möglich.) Auch hier wird vorausgesetzt, dass es sich um eine zertifizierte Weiterbildungsmaßnahme handelt.

Wir unterstützen Sie gern!

Bei Fragen zu Förderbedingungen und -möglichkeiten finden Sie Ihre Ansprechpartner bei der örtlichen Agentur für Arbeit. Auch wir von dama.go stehen Ihnen gern für weitere Informationen zur Verfügung.

Weitere Informationen

Als Arbeitgeber finden Sie zusätzliche Informationen über das Förderprogramm WeGebAU und andere Fördermöglichkeiten bei der Arbeitsagentur und in den Flyern Qualifizierung zahlt sich aus - WeGebAU 2008 (PDF, 503 KB) und Zuschuss zum Arbeitsentgelt - WeGebAU 2008 (PDF, 439 KB).

 

 

 
 

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