Geförderte Weiterbildung :: Der Bildungsgutschein
Seit dem 1. Januar 2003 ist der Bildungsgutschein Bestandteil
des deutschen Bildungssystems. Wenn Sie die Voraussetzungen für eine Förderung
der beruflichen Weiterbildung erfüllen, haben Sie Anspruch auf einen
Bildungsgutschein, den Sie bei einem zugelassenen Bildungsträger Ihrer Wahl
einlösen können. Die häufigsten Fragen zum Thema beantworten wir hier.
Was ist der
Bildungsgutschein?
Der Bildungsgutschein stellt die schriftliche Zusage der
Arbeitsagentur dar, die Kosten Ihrer Teilnahme an einer Aus- und Weiterbildung
zu übernehmen, vorausgesetzt, die Weiterbildung ist für die
Weiterbildungsförderung nach § 85 SGB III zugelassen. Die dem Bildungsgutschein
zugrunde liegenden Gesetzestexte finden Sie im Sozialgesetzbuch Zweites Buch
(SGB II) in § 16, das Leistungen zur Eingliederung in Arbeit darlegt, sowie im
SGB III, das die Arbeitsförderung regelt. Von besonderem Interesse ist die im
sechsten Abschnitt beschriebene
Förderung der beruflichen Weiterbildung.
Von wem bekomme
ich den Bildungsgutschein?
Wenn Sie an einer Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen möchten,
sprechen Sie zuerst mit Ihrer Arbeitsberaterin/Ihrem Arbeitsberater auf dem
Arbeitsamt. Klären Sie, ob eine Finanzierung Ihrer Weiterbildung durch den
Bildungsgutschein möglich ist. Als Bezugsberechtigte/r (siehe „Voraussetzungen“)
bekommen Sie Ihren Bildungsgutschein persönlich, meistens im Rahmen des
Beratungsgesprächs, von den Kundenberatern ausgestellt. Für die Beratung von ALG
II-Beziehern sind in der Regel die Vermittler der ARGE (Arbeitsgemeinschaft von
Arbeitsagenturen und Sozialbehörden) an Ihrem Wohnort zuständig. Wenn Sie an
einer Weiterbildung interessiert sind, sprechen Sie mit Ihrem Berater bei der
ARGE über eine Finanzierung durch den Bildungsgutschein.
Wer bekommt einen
Bildungsgutschein?
Seit dem 1. Januar 2003 können die Agenturen für Arbeit bei
Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen Bildungsgutscheine für zuvor individuell
festgestellte Bildungsbedarfe aushändigen. Der Bildungsgutschein war anfangs
Arbeitslosengeldempfängern (ALG I) vorbehalten, seit dem 1. Januar 2005 können
jedoch auch ALG II-Empfänger über die Arbeitsgemeinschaften (ARGE)
Bildungsgutscheine beziehen.
Die Chancen auf
die Bewilligung eines Bildungsgutschein erhöht insofern, wer sich gut auf das Gespräch
mit dem oder der Arbeitsberater/in vorbereitet. Es empfiehlt sich, vorab zu
recherchieren, welche Weiterbildungsangebote es in Ihrer Region gibt, Kontakt zu
Bildungsträgern aufzunehmen und detaillierte Informationen zu Zielen und
Perspektiven der Weiterbildungsmaßnahmen einzuholen.
Welche Voraussetzungen
muss ich erfüllen?
Wessen Teilnahme an
einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme gefördert wird, wird nach wie vor von
der Arbeitsagentur entschieden. Die Förderung einer beruflichen
Weiterbildung soll Ihre Vermittlungschancen verbessern. Berücksichtigt werden
sollen dabei Ihre eigenen Fähigkeiten, insbesondere der bisherige berufliche
Werdegang und Vorkenntnisse, aber auch die Aufnahmefähigkeit des Arbeitsmarktes.
Grundsätzlich gilt:
- Die Weiterbildung muss notwendig sein, um Arbeitnehmer bei
Arbeitslosigkeit beruflich wieder einzugliedern, eine drohende
Arbeitslosigkeit abzuwenden oder weil die Notwendigkeit einer Weiterbildung wegen
eines fehlenden Berufsabschlusses anerkannt ist. Die Feststellungen zur Notwendigkeit
einer Weiterbildung schließen immer auch die arbeitsmarktlichen Bedingungen
ein. Die Arbeitsagentur muss entscheiden, ob eine Weiterbildung das
geeignetste Instrument zur erfolgreichen Eingliederung in den Arbeitsmarkt
darstellt oder ob andere arbeitsmarktpolitische Instrumente (z.B.
Lohnkosten- oder Eingliederungszuschüsse) erfolgversprechender sind.
- Vor Beginn der Teilnahme muss eine Beratung durch die
Agentur für Arbeit erfolgt sein, in der Ihre Eignungsvoraussetzungen geklärt
werden.
- Der Bildungsträger und der von Ihnen ausgewählte Lehrgang
müssen gemäß Sozialgesetzbuch III für die Förderung zugelassen (siehe
Bildungspolitik) sein.
Vergewissern Sie sich, dass die Weiterbildungsmaßnahme mit dem im
Bildungsgutschein festgelegten Bildungsziel übereinstimmt.
Letztendlich unterliegt die Vergabe von Bildungsgutscheinen
auch den verfügbaren Mitteln der Arbeitsagentur bzw. ARGE. Wenn alle
Voraussetzungen für eine Förderung gegeben sind und eine Beratung durch die
Agentur für Arbeit stattgefunden hat, erhalten Sie dann den Bildungsgutschein als
Zusicherung, dass die durch die Teilnahme an der Weiterbildung anfallenden
Kosten übernommen werden.
Werden die Weiterbildungskosten auch dann übernommen, wenn ich
keinen Berufsabschluss habe?
Antragsteller müssen in der Regel entweder eine
Berufsausbildung abgeschlossen oder für drei Jahre eine berufliche Tätigkeit
ausgeübt haben. Aber auch wenn ein Berufsabschluss fehlt, kann die Notwendigkeit
einer Weiterbildung anerkannt werden. In diesem Fall gilt, dass ein
Bildungsgutschein ausgehändigt wird, wenn der Teilnehmer über einen
Berufsabschluss verfügt, jedoch auf Grund einer mehr als vier Jahre ausgeübten
Beschäftigung in an- oder ungelernter Tätigkeit eine entsprechende Beschäftigung
voraussichtlich nicht mehr ausüben kann. Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss,
die noch nicht drei Jahre beruflich tätig gewesen sind, können nur gefördert
werden, wenn eine berufliche Ausbildung oder eine berufsvorbereitende
Bildungsmaßnahme aus in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründen nicht
möglich oder nicht zumutbar ist.
Wie sieht ein
Bildungsgutschein eigentlich aus?
Der Bildungsgutschein weist unter anderem das individuell
festgestellte Bildungsziel, die zum Erreichen des Bildungsziels erforderliche
Dauer, den regionalen Geltungsbereich des Gutscheins und eine Gültigkeitsdauer
von längstens drei Monaten, in der der Bildungsgutschein eingelöst werden muss,
aus. Hier sehen Sie ein
Beispiel für einen Bildungsgutschein
(PDF, 500 KB, Quelle: Arbeitsagentur). Die eingangs leeren Felder auf der ersten Seite
werden durch den/die Kundenberater/-in des Bildungsträgers, an dessen
Weiterbildungsmaßnahme Sie teilnehmen wollen, ergänzend ausgefüllt.
Was mache ich mit dem
Bildungsgutschein?
Den Bildungsgutschein können Sie, unter Beachtung der darin
festgelegten Bildungsziele und Qualifizierungsinhalte, bei einem für die
geförderte Weiterbildung zugelassenen Bildungsträger Ihrer Wahl einlösen.
Schauen Sie sich den Bildungsträger, für dessen Weiterbildungsmaßnahmen Sie sich
interessieren, vorher genau an und vereinbaren Sie einen persönlichen
Beratungstermin. Wenn Sie sich für eine Bildungsstätte entschieden haben, lassen
Sie Ihren Bildungsgutschein durch den/die Kundenberater/-in des Bildungsträgers
ergänzend ausfüllen. Den ausgefüllten Bildungsgutschein müssen Sie vor Beginn
der Maßnahme, das heißt dem ersten Unterrichtstag, bei der Agentur für Arbeit
oder der ARGE einreichen.
Was muss ich beim
Bildungsgutschein beachten?
Der Bildungsgutschein hat eine Gültigkeitsdauer von bis zu
drei Monaten ab Ausstellungsdatum und verfällt, wenn nicht innerhalb dieses
Zeitraums mit einer Weiterbildungsmaßnahme begonnen wird. Insbesondere wenn Sie
als Empfänger/in des Gutscheins innerhalb des Gültigkeitszeitraums kein geeignetes
Weiterbildungsangebot finden konnte, besteht jedoch die Möglichkeit, dass ein
neuer Gutschein ausgehändigt wird. Die von Ihnen ausgewählte Bildungsstätte
bestätigt auf dem Bildungsgutschein, dass Sie in die Maßnahme aufgenommen
werden. Vor Beginn der Maßnahme, das heißt der erstmaligen Teilnahme am
Unterricht, muss der vom Bildungsträger ausgefüllte Bildungsgutschein der
Agentur für Arbeit oder ARGE vorgelegt werden.
Welche Vorteile bietet
mir der Bildungsgutschein?
Der Bildungsgutschein erlaubt es Ihnen, in einem gewissen
Rahmen selbst zu entscheiden, bei welchem Bildungsträger Sie Ihre Weiterbildung
machen möchten. Zu Recht erwartet deshalb die Bundesanstalt für Arbeit, dass der
Bildungsgutschein für mehr Wettbewerb zwischen den Bildungsträgern sorgt und die
Qualität in der Weiterbildung steigert. Ihnen bietet sich der Vorteil, mehr
Eigeninitiative zeigen und Verantwortung für Ihre erfolgreiche
Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt übernehmen zu können.
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