Weiterbildung im Auftrag der Arbeitsagentur
Bildungspolitik im Wandel der Zeit
Die Bildungspolitik in Deutschland hat sich in den letzten
sieben bis zehn Jahren drastisch verändert. Vor zehn Jahren wurden Arbeitsuchende
ohne Bezug auf die realen Bedürfnisse der Unternehmen weitergebildet. Die Folge
dieser verfehlten Politik war das Entstehen einer Vielzahl von
Weiterbildungseinrichtungen, die ähnlich einer Massenabfertigung die Teilnehmer
aus- und weiterbildeten. Klassenstärken von bis zu 30 Personen waren keine
Seltenheit, die Einrichtungen an sich wurden selten oder gar nicht überprüft.
Im Zuge der Umstrukturierung wurde die Überprüfung der
Bildungseinrichtungen und der Angebote ausgelagert. Seit dem 1. Januar 2006
müssen alle Weiterbildungsmaßnahmen, die von der Bundesagentur für Arbeit mit
einem Bildungsgutschein gefördert werden, durch eine fachkundige Stelle
zertifiziert werden. Externe
Zertifizierungsstellen sind hierfür verantwortlich und führen die
aufwendigen Überprüfungen vor Ort durch.
Besonderes Augenmerk legen die Mitarbeiter der Zertifizierungsstelle auf die Qualitätssicherung
des Bildungsanbieters, die bei
den vorangegangenen Maßnahmen häufig schlicht vernachlässigt wurde.
Zulassung von Bildungsträgern und Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung
Nur Bildungsträger, die sich selbst und ihre
Weiterbildungsmaßnahmen nach der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung
Weiterbildung (AZWV) zertifizieren lassen, dürfen Lehrgänge anbieten, die mit
dem Bildungsgutschein gefördert werden.
Die Anforderungen an den Bildungsträger bedingen, dass dessen Kursangebot die
Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes berücksichtigt und die Teilnehmerinnen
und Teilnehmer bei der Vermittlung in Arbeit unterstützt werden. Der
Bildungsträger muss außerdem ein Qualitätsmanagement nachweisen und anwenden. Für die Zertifizierung eines Bildungsträgers sind somit heutzutage zwei
wichtige Schritte erforderlich:
- Im ersten Schritt wird die Bildungseinrichtung
an sich zertifiziert. Hierbei werden die Prozesse überprüft und das Know-how
der Bildungseinrichtung eingeschätzt.
- Im zweiten Schritt werden die einzelnen
Weiterbildungsmaßnahmen überprüft. Es werden die Lehrpläne verifiziert und die beteiligten
Trainer und Ausbilder in Hinsicht ihrer fachlichen und pädagogischen Ausbildung und der daraus
resultierenden Fähigkeiten und Fertigkeiten eingeschätzt.
Liegen die
Voraussetzungen für die Zertifizierung des Bildungsträgers und der von diesem angebotenen Weiterbildungen und Module vor, so wird ein
Zertifikat für die Einrichtung und ein Zertifikat für die Maßnahme ausgestellt.
Der Bildungsträger darf jetzt die geförderte Weiterbildung im Auftrag der Arbeitsagentur
anbieten und durchführen.
Der Bildungsgutschein
Die Arbeitsagentur hat nunmehr die Aufgabe, das Potential des
Arbeitsuchenden einzuschätzen und über die Notwendigkeit einer Weiterbildungsmaßnahme
zu entscheiden. Hierbei gibt es einen großen Entscheidungsspielraum.
Sind die Fördervoraussetzungen gegeben, wird ein Bildungsgutschein ausgehändigt,
der unter anderem das individuell festgestellte Bildungsziel, die zum Erreichen
des Bildungsziels erforderliche Dauer einer Weiterbildungsmaßnahme und den
regionalen Geltungsbereich ausweist. Wichtig zu
wissen ist vor allem, dass der Arbeitsuchende die freie Wahl des
Bildungsträgers unter den für die geförderte Weiterbildung zugelassenen
Unternehmen hat. Der Arbeitsberater darf nicht einen bestimmten
Bildungsträger bevorzugen und nur bei diesem die Weiterbildung genehmigen.
Arbeitsuchende sind ebenso nicht verpflichtet, an der Maßnahme teilzunehmen,
die ihr Berater für Sie vorgesehen hat, wenn es geeignetere Angebote gibt. Es
empfiehlt sich, in Zweifelsfällen höhere Instanzen
aufzusuchen.
Tipps für die Suche nach einem geeigneten Bildungsträger
Über die in Ihrer Region angebotenen Weiterbildungsmaßnahmen
können Sie sich bei einer Vielzahl von Stellen informieren. Bei Ihrer Arbeitsagentur finden Sie in
der Regel Flyer und Informationsblätter von örtlichen Bildungsanbietern. Die von
der Bundesagentur für Arbeit herausgegebene KURSNET-Datenbank informiert über
berufliche Bildungsmöglichkeiten - vom generellen Überblick über den
Bildungsmarkt bis zu Detailinformationen über einzelne Veranstaltungen. Natürlich
können Sie sich auch im Internet informieren und persönliche Empfehlungen von
Bekannten einholen.
Schauen Sie sich den Bildungsträger, für dessen
Weiterbildungsmaßnahmen Sie sich interessieren, vorher genau an:
- Ein gutes Weiterbildungsunternehmen
präsentiert sich nach außen auch professionell.
- Lassen Sie sich vom Bildungsträger die Räumlichkeiten
und die technische Ausstattung zeigen.
- Überprüfen Sie, ob mit Fachliteratur
gearbeitet wird und ob Sie diese behalten dürfen (um sie
für das Selbststudium zuhause und nach Kursabschluss als
Nachschlagewerk nutzen zu können).
- Prüfen Sie, ob eventuell anfallende
Prüfungsgebühren inkludiert sind (diese können oftmals
mehrere hundert Euro umfassen).
- Informieren Sie sich über den
Bildungsträger im Internet.
- Erkundigen Sie sich beim Bildungsträger, wie er Sie bei
der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle unterstützt. Fragen
Sie den Bildungsträger, ob es eine Zusammenarbeit mit
Betrieben und Berufsverbänden gibt und wie viele
Teilnehmer/-innen nach dem Besuch der zuletzt durchgeführten
Lehrgänge eine Arbeit gefunden haben.
Für Ihre Weiterbildung wünschen wir Ihnen viel Erfolg!
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