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Weiterbildung im Auftrag der Arbeitsagentur

 

Bildungspolitik im Wandel der Zeit

Die Bildungspolitik in Deutschland hat sich in den letzten sieben bis zehn Jahren drastisch verändert. Vor zehn Jahren wurden Arbeitsuchende ohne Bezug auf die realen Bedürfnisse der Unternehmen weitergebildet. Die Folge dieser verfehlten Politik war das Entstehen einer Vielzahl von Weiterbildungseinrichtungen, die ähnlich einer Massenabfertigung die Teilnehmer aus- und weiterbildeten. Klassenstärken von bis zu 30 Personen waren keine Seltenheit, die Einrichtungen an sich wurden selten oder gar nicht überprüft.

Im Zuge der Umstrukturierung wurde die Überprüfung der Bildungseinrichtungen und der Angebote ausgelagert. Seit dem 1. Januar 2006 müssen alle Weiterbildungsmaßnahmen, die von der Bundesagentur für Arbeit mit einem Bildungsgutschein gefördert werden, durch eine fachkundige Stelle zertifiziert werden. Externe Zertifizierungsstellen sind hierfür verantwortlich und führen die aufwendigen Überprüfungen vor Ort durch. Besonderes Augenmerk legen die Mitarbeiter der Zertifizierungsstelle auf die Qualitätssicherung des Bildungsanbieters, die bei den vorangegangenen Maßnahmen häufig schlicht vernachlässigt wurde.

Zulassung von Bildungsträgern und Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung

Nur Bildungsträger, die sich selbst und ihre Weiterbildungsmaßnahmen nach der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZWV) zertifizieren lassen, dürfen Lehrgänge anbieten, die mit dem Bildungsgutschein gefördert werden. Die Anforderungen an den Bildungsträger bedingen, dass dessen Kursangebot die Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes berücksichtigt und die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei der Vermittlung in Arbeit unterstützt werden. Der Bildungsträger muss außerdem ein Qualitätsmanagement nachweisen und anwenden. Für die Zertifizierung eines Bildungsträgers sind somit heutzutage zwei wichtige Schritte erforderlich:

  • Im ersten Schritt wird die Bildungseinrichtung an sich zertifiziert. Hierbei werden die Prozesse überprüft und das Know-how der Bildungseinrichtung eingeschätzt.
  • Im zweiten Schritt werden die einzelnen Weiterbildungsmaßnahmen überprüft. Es werden die Lehrpläne verifiziert und die beteiligten Trainer und Ausbilder in Hinsicht ihrer fachlichen und pädagogischen Ausbildung und der daraus resultierenden Fähigkeiten und Fertigkeiten eingeschätzt.

Liegen die Voraussetzungen für die Zertifizierung des Bildungsträgers und der von diesem angebotenen Weiterbildungen und Module vor, so wird ein Zertifikat für die Einrichtung und ein Zertifikat für die Maßnahme ausgestellt. Der Bildungsträger darf jetzt die geförderte Weiterbildung im Auftrag der Arbeitsagentur anbieten und durchführen.

Der Bildungsgutschein

Die Arbeitsagentur hat nunmehr die Aufgabe, das Potential des Arbeitsuchenden einzuschätzen und über die Notwendigkeit einer Weiterbildungsmaßnahme zu entscheiden. Hierbei gibt es einen großen Entscheidungsspielraum. Sind die Fördervoraussetzungen gegeben, wird ein Bildungsgutschein ausgehändigt, der unter anderem das individuell festgestellte Bildungsziel, die zum Erreichen des Bildungsziels erforderliche Dauer einer Weiterbildungsmaßnahme und den regionalen Geltungsbereich ausweist. Wichtig zu wissen ist vor allem, dass der Arbeitsuchende die freie Wahl des Bildungsträgers unter den für die geförderte Weiterbildung zugelassenen Unternehmen hat. Der Arbeitsberater darf nicht einen bestimmten Bildungsträger bevorzugen und nur bei diesem die Weiterbildung genehmigen. Arbeitsuchende sind ebenso nicht verpflichtet, an der Maßnahme teilzunehmen, die ihr Berater für Sie vorgesehen hat, wenn es geeignetere Angebote gibt. Es empfiehlt sich, in Zweifelsfällen höhere Instanzen aufzusuchen.

Tipps für die Suche nach einem geeigneten Bildungsträger

Über die in Ihrer Region angebotenen Weiterbildungsmaßnahmen können Sie sich bei einer Vielzahl von Stellen informieren. Bei Ihrer Arbeitsagentur finden Sie in der Regel Flyer und Informationsblätter von örtlichen Bildungsanbietern. Die von der Bundesagentur für Arbeit herausgegebene KURSNET-Datenbank informiert über berufliche Bildungsmöglichkeiten - vom generellen Überblick über den Bildungsmarkt bis zu Detailinformationen über einzelne Veranstaltungen. Natürlich können Sie sich auch im Internet informieren und persönliche Empfehlungen von Bekannten einholen.

Schauen Sie sich den Bildungsträger, für dessen Weiterbildungsmaßnahmen Sie sich interessieren, vorher genau an:

  • Ein gutes Weiterbildungsunternehmen präsentiert sich nach außen auch professionell.
  • Lassen Sie sich vom Bildungsträger die Räumlichkeiten und die technische Ausstattung zeigen.
  • Überprüfen Sie, ob mit Fachliteratur gearbeitet wird und ob Sie diese behalten dürfen (um sie für das Selbststudium zuhause und nach Kursabschluss als Nachschlagewerk nutzen zu können).
  • Prüfen Sie, ob eventuell anfallende Prüfungsgebühren inkludiert sind (diese können oftmals mehrere hundert Euro umfassen).
  • Informieren Sie sich über den Bildungsträger im Internet.
  • Erkundigen Sie sich beim Bildungsträger, wie er Sie bei der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle unterstützt. Fragen Sie den Bildungsträger, ob es eine Zusammenarbeit mit Betrieben und Berufsverbänden gibt und wie viele Teilnehmer/-innen nach dem Besuch der zuletzt durchgeführten Lehrgänge eine Arbeit gefunden haben.

Für Ihre Weiterbildung wünschen wir Ihnen viel Erfolg!

 
 

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