Übersicht
Um die Anerkennung als Betreuungskraft nach § 53c SGB XI (bisher § 87b SGB XI) aufrecht zu erhalten, ist jährlich eine 2-tägige Fortbildung (16 UE) nachzuweisen.
Diese berufliche Fortbildung ist ein gesetzlich geregeltes „Muss“ für alle beschäftigten zusätzlichen Betreuungskräfte. Diese führen wir entsprechend den Vorgaben gemäß den Betreuungskräfte-RL nach § 53c SGB XI (bisher § 87b SGB XI) durch.
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Dauer:
2 Tage -
Preis:
190,00 € (226,10 € inkl. MwSt.)