Um die Anerkennung als Betreuungskraft nach § 53b SGB XI (bisher § 53c SGB XI) aufrecht zu erhalten, ist jährlich eine 2-tägige Fortbildung (16 UE) nachzuweisen.
Diese berufliche Fortbildung ist ein gesetzlich geregeltes „Muss“ für alle beschäftigten zusätzlichen Betreuungskräfte. Diese führen wir entsprechend den Vorgaben gemäß den Betreuungskräfte-RL nach § 53b SGB XI (bisher § 53c SGB XI) durch.
Price:
Jährliche gesetzlich geforderte berufliche Fortbildung für Betreuungskräfte gem. § 53b SGB XI (bisher § 53c SGB XI)
Reflexion der beruflichen Praxis und ausführlicher Erfahrungsaustausch
- Wahrnehmen mit allen Sinnen
- Tiergestützte Therapie im Demenz-Bereich
- Erfahrungsaustausch
- Validation nach Naomi Feil
- Validation nach Nikole Richard (Integrative Validation)
- Psychohygiene
- 10-Minuten-Aktivierung
Für diesen Kurs sollten die Kursteilnehmer/-innen folgende Vorkenntnisse mitbringen:
- erfolgreich absolvierte Grundqualifizierung als Betreuungskraft (Alltagsbetreuer/-in / Demenzbetreuer/-in nach § 53b SGB XI - bisher § 53c SGB XI)
Dieser Kurs richtet sich an zusätzliche Betreuungskräfte nach § 53b (bisher § 53c SGB XI).
Getränke und Snacks sind im Seminarpreis enthalten.
Förderung durch
- den Europäischen Sozialfond ESF
- den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD)
- verschiedene Berufsgenossenschaften
- regionale Einrichtungen
und andere Träger möglich
Price: