Um die Anerkennung als Betreuungskraft nach § 53b SGB XI (bisher § 53c SGB XI) aufrecht zu erhalten, ist jährlich eine 2-tägige Fortbildung (16 UE) nachzuweisen.
Diese berufliche Fortbildung ist ein gesetzlich geregeltes „Muss“ für alle beschäftigten zusätzlichen Betreuungskräfte. Diese führen wir entsprechend den Vorgaben gemäß den Betreuungskräfte-RL nach § 53b SGB XI (bisher § 53c SGB XI) durch.
Teilnahmegebühren:
Reflexion der beruflichen Praxis und ausführlicher Erfahrungsaustausch
Wahrnehmen mit allen Sinnen
Tiergestützte Therapie im Demenz-Bereich
Erfahrungsaustausch
Psychohygiene
10-Minuten-Aktivierung
Für diesen Kurs sollten die Kursteilnehmer folgende Vorkenntnisse mitbringen:
erfolgreich absolvierte Grundqualifizierung als Betreuungskraft (Alltagsbetreuer / Demenzbetreuer nach § 53b SGB XI - bisher § 53c SGB XI)
Dieser Kurs richtet sich an zusätzliche Betreuungskräfte nach § 53b (bisher § 53c SGB XI).
Getränke und Snacks sind im Seminarpreis enthalten.
Teilnahmegebühren: