Ankommen – Deutsch lernen – Wohlfühlen
Damit es im gesellschaftlichen Zusammenleben, sowohl im persönlichen und sozialen Umgang mit anderen Menschen als auch in der Arbeitswelt klappt, ist es wichtig die deutsche Sprache zu erlernen. Wir unterstützen Sie dabei.
Kursinhalt:
Der Sprachkurs ist Teil des Integrationskurses. Er dauert im allgemeinen Integrationskurs insgesamt 600 Unterrichtseinheiten (UE), aufgeteilt in einen Basis- und einen Aufbausprachkurs.
Basiskurs: 3 Module von A1.1 - A2.1
Aufbaukurs: 3 Module von A2.2 - B1.2
Im Sprachkurs werden wichtige Themen aus dem alltäglichen Leben behandelt, zum Beispiel:
Arbeit und Beruf, Aus- und Weiterbildung, Betreuung und Erziehung von Kindern, Einkaufen/Handel/Konsum uvm.
Der Sprachkurs schließt mit der Prüfung "Deutsch-Test für Zuwanderer" (DTZ) ab.
Im Anschluss an den Sprachkurs besuchen Sie den Orientierungskurs.
Der Orientierungskurs umfasst 100 Unterrichtseinheiten (UE).
Im Orientierungskurs sprechen Sie zum Beispiel über die deutsche Rechtsordnung, Geschichte und Kultur, Formen des Zusammenlebens und Recht und Pflichten in Deutschland.
Den Orientierungskurs schließen Sie mit dem Abschlusstest "Leben in Deutschland" ab.
Teilnahmegebühren:
100 % gefördert durch Agentur für Arbeit / Jobcenter
• Ausländer, denen erstmals ein dauerhafter Aufenthaltstitel erteilt wird, haben einen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs. Sie erhalten eine Bestätigung über die Teilnahmeberechtigung von der Ausländerbehörde, die den Aufenthaltstitel erteilt hat. Sofern keine einfachen bzw. in bestimmten Fällen keine ausreichenden deutschen Sprachkenntnisse vorliegen, spricht die Ausländerbehörde für diese Personen zusätzlich eine Verpflichtung zur Kursteilnahme aus.
• Bereits länger in Deutschland lebende Ausländer können von der Ausländerbehörde zur Kursteilnahme verpflichtet werden, wenn sie besonders integrationsbedürftig sind.
• Ausländer, die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Arbeitslosengeld II) beziehen, können vom Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende zur Kursteilnehme verpflichtet werden.
• Spätaussiedler und ihre Familienangehörige haben einen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs. Sie erhalten vom Bundesverwaltungsamt eine Bestätigung über die Teilnahmeberechtigung.
• Darüber hinaus können folgende Personen auf Antrag durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Rahmen verfügbarer Kursplätze zur Teilnahme am Integrationskurs zugelassen werden:
∘ Ausländer, die keinen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme besitzen. Hierunter fallen auch Personen mit einer Aufenthaltsgestattung, wenn bei ihnen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt in Deutschland zu erwarten ist.
∘ Freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger
∘ Deutsch
Der Integrationskurs richtet sich an dauerhaft in Deutschland lebende Ausländer (insbesondere auch: Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive), an Unionsbürger und an deutsche Staatsangehörige, die nicht über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die noch eine Schule besuchen, dürfen nicht teilnehmen.
Teilnahmegebühren:
100 % gefördert durch Agentur für Arbeit / Jobcenter