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Gewalt in der Pflege

Als Gewalt (althochdeutsch: waltan = stark sein, beherrschen) werden Handlungen, Vorgänge und soziale Zusammenhänge bezeichnet, in denen auf oder durch die Menschen, Tiere oder Gegenstände beeinflussend, verändernd oder schädigend eingewirkt wird. Was wir als Gewalt empfinden, hängt von gesellschaftlichen Normen, kulturellen und sozialen Einflüssen und unseren persönlichen Werten ab.

Gewalt hat viele Gesichter und ist als solche manchmal nicht direkt erkennbar; sie fängt nicht erst beim Schlagen an und kann auch unbeabsichtigt sein. Gewalt gegen Pflegebedürftige umfasst alles, was ihnen Schaden oder Leid zufügt – körperlich, seelisch oder finanziell. Auch der Eingriff in die Selbstbestimmung des Pflegebedürftigen ist Gewalt. Ältere und pflegebedürftige Menschen sind aufgrund ihres Hilfsbedarfs besonders gefährdet, Opfer von Gewalt zu werden. Sie sind auf die Hilfe anderer – egal ob Angehörige oder Pflegekräfte – angewiesen, können sich schlecht oder gar nicht wehren bzw. sich nicht einmal äußern.

Auf der anderen Seite aber ist nur ein Teil von dem, was in der Pflege als Gewalt verstanden wird, rechtlich auch wirklich verboten. Zu Gewalt in der Pflege kommt es insbesondere, wenn Pflegende mit körperlicher Gewaltanwendung oder massivem Zwang in einer Pflegesituation etwas gegen den Willen der betroffenen Person durchsetzen wollen. In stationären Pflegeeinrichtungen kann Gewalt auch zwischen Pflegebedürftigen stattfinden, z. B. in Form von aggressivem Verhalten, Ausgrenzung oder sexueller Belästigung.

Aber auch Pflegende können von Gewalt betroffen sein, z. B. durch körperliche Übergriffe und Gesten oder Worte, die als respektlos empfunden werden. Das Schicksal der in der Pflege involvierten Menschen dringt selten an die Öffentlichkeit. Durch oftmals einseitige Berichterstattung der Medien zugunsten der pflegebedürftigen Menschen wird ein negatives Meinungsbild des Pflegepersonals in der Öffentlichkeit geformt.

Aus all diesen Gründen ist Gewalt in Pflegebeziehungen seit einigen Jahren ein Ausbildungsthema in der Pflege. Auch zur Grundqualifizierung von Pflegehelfenden und -assistierenden sollte und muss eine solche Wissensvermittlung und Diskussion gehören und darf nicht tabuisiert werden. Aktuelle Studien zum Thema Gewalterfahrungen in der Pflege zeigen nämlich sehr deutlich, dass Gewalterfahrungen gegenüber Patienten, Pflegebedürftigen sowie Pflegenden offensichtlich zum Pflegealltag in Deutschland gehören. Viele Beispiele belegen, dass die Rechte Pflegebedürftiger regelmäßig missachtet werden, etwa durch Nichtbeachtung oder Vernachlässigung. Maßnahmen gegen den Willen von Patienten, Bewohnern und Pflegebedürftigen sind leider in der Pflegelandschaft genauso alltäglich wie Aggressionen unter den Pflegekräften aufgrund der hohen Arbeitsbelastung.

Mit dem erforderlichen Hintergrundwissen und der entsprechenden Sensibilisierung aller am Pflegeprozess Beteiligten ist es durchaus möglich, bereits auf erste Anzeichen von gewalttätigem Fehlverhalten für die Zukunft präventiv einzuwirken. Dazu gehört auch die Unterscheidung zwischen Aggressivität und Gewaltausübung sowie das Verhalten bei in bestimmten Situationen legal durchzuführenden Zwangsmaßnahmen, z. B. freiheitseinschränkende Maßnahmen.

Dauer
2 Tage
Teilnahmegebühren
195,00 € (232,05 € inkl. 19 % MwSt.)
  • Download PDF für Hamburg
Weitere Termine
In Präsenz
  • Hamburg
  • Termin anfragen

Teilnahmegebühren:

195,00 € (232,05 € inkl. 19 % MwSt.)

Durchführung ab 1 Teilnehmer

Inhalt
  • Definitionen und Begriffsbestimmungen
  • Formen und Ebenen der Gewalt
  • Ursachen der Gewalt
  • Häufigkeit, Anzeichen und Spuren der Gewalt
  • Gewalt im Kontext zu den Lebensaktivitäten (AEDL’s)
  • Grundregeln für den Umgang mit Gewalt in der Pflege
  • Tipps zur Prävention
Voraussetzungen

Für diesen Kurs sollten die Kursteilnehmer folgende Vorkenntnisse mitbringen:

  • Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich.
Zielgruppe

Dieser Kurs richtet sich an Pflege- und Betreuungskräfte, Angehörige, Ehrenamtliche und weitere Interessenten.

Hinweise
Getränke und Snacks sind im Seminarpreis enthalten.
Jobquote
100%
Finanzierung

Für alle beruflichen Weiterbildungsangebote können neben der vollen steuerlichen Geltendmachung durch die Teilnehmer/innen weitere Fördermöglichkeiten genutzt werden, z.B. die Bildungsprämie (www.bildungspraemie.info) oder Mittel aus dem ESF (Einzelbetriebliche Förderung).

Kursnummer
P 3615
Explanation
Weitere Termine
In Präsenz
  • Hamburg
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Teilnahmegebühren:

195,00 € (232,05 € inkl. 19 % MwSt.)

Durchführung ab 1 Teilnehmer

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