Für eine Tätigkeit im Bewachungsgewerbe gibt der Gesetzgeber klare Richtlinien und Regelungen für die Eignung und Voraussetzungen vor. Es geht um ein hohes Maß an Verantwortung, Fachwissen sowie persönliche Fähigkeiten, die zum Schutz fremden Lebens und Eigentums notwendig sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Tätigkeit auf selbstständiger Basis oder in Form eines Anstellungsverhältnisses ausgeführt wird.
Eine Sachkundeprüfung gemäß § 34a der Gewerbeordnung ist in jedem Fall vorgeschrieben. Dabei wird geprüft, ob Sie als Person die erforderlichen Voraussetzungen für die Arbeit in der Sicherheitsbranche erfüllen und über die notwendigen fachlichen Kenntnisse verfügen. Die zuständige Stelle (IHK) erteilt dann einen entsprechenden Nachweis, der Sie befähigt im Sicherheitsgewerbe zu arbeiten. Sie erhalten den Sachkundenachweis und dürfen als geprüfte Sicherheitsfachkraft tätig werden.
Teilnahmegebühren:
100 % gefördert durch Arbeitsagentur/Jobcenter
Sicherheitsdienstleistung: Das Unternehmen Sicherheit, Tätigkeitsfelder, Anforderungen und Strukturen
Allgemeines Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
Gewerberecht, Zivil- und Strafrecht
Gewerbeverordnung § 34a, Unterweisung nach Bewachungsverordnung
Ziele des Veranstaltungsschutzes
Aufgaben des Veranstaltungsschutzes
Grundlagen Arbeitsschutz, Brandschutz & Umweltschutz
Gesetzliche Grundlagen im Zuge der Neugestaltung von Ordnung und Sicherheit (präventive Maßnahmen)
Technische Einrichtungen, Hilfsmittel, Unfallverhütungsvorschriften & Brandschutz
Bewerbungstraining
Sachkundeprüfung nach § 34a GewO bei der ortansässigen IHK
- persönliche Eignung/Test
- Bereitschaft zur Schichtarbeit
- körperliche Fitness
- polizeiliches Führungszeugnis (bei Eintragungen nach Einzelfallentscheidung)
- Deutschlevel B2/Deutschtest
- Menschen, die Interesse an einer Tätigkeit im Sicherheitsgewerbe haben
- Quereinsteiger sind herzlich willkommen
- Frauen und Männer sind gleichermaßen bevorzugt
IHK-Prüfungszeugnis / Trägerzertifikat
Eine Förderung und Gesamtkostenübernahme dieser zugelassenen Weiterbildung seitens
Arbeitsagenturen (SGB III) und Jobcenter (SGB II) mittels Bildungsgutschein
BFD (Berufsförderungsdienst der Bundeswehr)
Deutsche Rentenversicherung
Europäischer Sozialfond (ESF)
oder anderer Kostenträger ist bei Eignung möglich.
Teilnahmegebühren:
100 % gefördert durch Arbeitsagentur/Jobcenter