Der Gesetzgeber legt klare Richtlinien und Vorschriften für die Eignung und Voraussetzungen im Bewachungsgewerbe fest. Diese Anforderungen beinhalten ein hohes Maß an Verantwortung, Fachkenntnissen und persönlichen Fähigkeiten, die für den Schutz von fremdem Leben und Eigentum unerlässlich sind. Es spielt keine Rolle, ob die Tätigkeit selbstständig oder im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses ausgeübt wird.
Eine Sachkundeprüfung gemäß § 34a der Gewerbeordnung ist in jedem Fall erforderlich. Diese Prüfung bewertet, ob Sie die notwendigen Voraussetzungen für die Tätigkeit in der Sicherheitsbranche erfüllen und über die erforderlichen fachlichen Kenntnisse verfügen. Die zuständige Stelle (IHK) erteilt dann einen entsprechenden Nachweis, der Sie dazu berechtigt, im Sicherheitsgewerbe zu arbeiten. Mit dem erhaltenen Sachkundenachweis können Sie als geprüfte Sicherheitsfachkraft tätig werden.
Falls Sie als Selbstzahler Interesse an diesem Seminar haben, bieten wir Ihnen einen 5-tägigen Kurs an.
Teilnahmegebühren:
100 % gefördert durch Arbeitsagentur/Jobcenter
Sicherheitsdienstleistung: Das Unternehmen Sicherheit, Tätigkeitsfelder, Anforderungen und Strukturen
Allgemeines Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
Gewerberecht, Zivil- und Strafrecht
Gewerbeverordnung § 34a, Unterweisung nach Bewachungsverordnung
Ziele des Veranstaltungsschutzes
Aufgaben des Veranstaltungsschutzes
Grundlagen Arbeitsschutz, Brandschutz & Umweltschutz
Gesetzliche Grundlagen im Zuge der Neugestaltung von Ordnung und Sicherheit (präventive Maßnahmen)
Technische Einrichtungen, Hilfsmittel, Unfallverhütungsvorschriften & Brandschutz
Bewerbungstraining
Sachkundeprüfung nach § 34a GewO bei der ortansässigen IHK
persönliche Eignung/Test
Bereitschaft zur Schichtarbeit
körperliche Fitness
polizeiliches Führungszeugnis (bei Eintragungen nach Einzelfallentscheidung)
Deutschlevel B2/Deutschtest
Menschen, die Interesse an einer Tätigkeit im Sicherheitsgewerbe haben
Quereinsteiger sind herzlich willkommen
Frauen und Männer sind gleichermaßen bevorzugt
IHK-Prüfungszeugnis / Trägerzertifikat
08:00 - 15:00 Uhr
Eine Förderung und Gesamtkostenübernahme dieser zugelassenen Weiterbildung seitens
Arbeitsagenturen (SGB III) und Jobcenter (SGB II) mittels Bildungsgutschein
BFD (Berufsförderungsdienst der Bundeswehr)
Deutsche Rentenversicherung
Europäischer Sozialfond (ESF)
oder anderer Kostenträger ist bei Eignung möglich.
Teilnahmegebühren:
100 % gefördert durch Arbeitsagentur/Jobcenter