Wenn Sie eine Tätigkeit im Geld- und Werttransport ausüben oder in der Kasernenbewachung eingesetzt werden möchten, ist der Nachweis der Waffensachkunde gemäß § 7 WaffG erforderlich.
Die Ausbildung endet mit einer schriftlichen sowie einer praktischen Prüfung. Die praktische Prüfung wird auf einem Schießstand von einem zugelassenen Ausbilder durchgeführt.
Teilnahmegebühren:
100 % gefördert durch Arbeitsagentur/Jobcenter
waffenrechtliche Begriffe: Erwerb, Aufbewahrung von Waffen, Transport, verbotene Gegenstände, Notwehr, Notstand, Nothilfe,
Waffenarten: Kurzwaffen, Langwaffen, Merkmale, Veränderungen, Beschusszeichen, Zulassung
Munitionskunde: Munitionsarten, Kennzeichnungen, Erwerb, Transport, Zulassungen CIP
praktische Ausbildung: Umgang mit Feuerwaffen, sichere Handhabung, Bedienelemente von Waffen, Verhalten am Schießstand, Standordnung,
Übungsschießen
Waffensachkundeprüfung gem. § 7 WaffG.
- persönliches Gespräch
- einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis
Menschen, die sich für den Bereich Sicherheit interessieren
Waffensachkundeprüfung nach § 7 WaffG
Dieses Seminar kann mit Hilfe eines Bildungsgutscheines gefördert werden. Für Privatpersonen wird eine Lehrgangsgebühr von 449 € zzgl. Mehrwertsteuer erhoben.
Eine Förderung und Gesamtkostenübernahme dieser zugelassenen Weiterbildung seitens
Arbeitsagenturen (SGB III) und Jobcenter (SGB II) mittels Bildungsgutschein
BFD (Berufsförderungsdienst der Bundeswehr)
Deutsche Rentenversicherung
Europäischer Sozialfond (ESF)
oder anderer Kostenträger ist bei Eignung möglich.
Teilnahmegebühren:
100 % gefördert durch Arbeitsagentur/Jobcenter