Die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO bildet die Mindestqualifikation um im Sicherheitsbereich tätig sein zu können. Die Prüfung findet bei der ortsansässigen Handelskammer statt und befähigt Sie in der Sicherheitsbranche ...
Wenn Sie eine Tätigkeit im Geld- und Werttransport ausüben oder in der Kasernenbewachung eingesetzt werden möchten, ist der Nachweis der Waffensachkunde gemäß § 7 WaffG erforderlich.
Die sprachlich-kommunikativen und die weiteren berufsbezogenen Kompetenzen auf dem Niveau A2 werden in 400 UE anhand von Inhalten vermittelt, die für die Teilnehmenden für ihr weiteres Berufsleben von Relevanz sind, d. h ...