Die Anforderungen im Pflegebereich nehmen kontinuierlich zu. Inzwischen wird auch Pflegehilfspersonal die Befugnis eingeräumt, subkutane Injektionen zu verabreichen. Hierbei handelt es sich um die Injektion von Medikamenten oder Impfstoffen in das Unterhautfettgewebe, wodurch sich das verabreichte Medikament langsam und gleichmäßig verteilt. Die bevorzugte Anwendungsstelle ist eine Körperregion, an der die Haut gut verschiebbar ist und ausreichend Fettgewebe vorhanden ist.
Subkutane Injektionen erfolgen in das Fettgewebe unter der Haut und umfassen Beispiele wie Insulin für Diabetespatienten und Blutgerinnungsmedikamente (z. B. Heparin).
Es ist wichtig zu betonen, dass der Abschluss dieses Kurses nicht automatisch zur eigenständigen Durchführung von subkutanen Injektionen berechtigt. Wir bereiten Sie sowohl theoretisch als auch praktisch vor und vermitteln Ihnen das erforderliche Wissen. Die praktische Anwendung muss vor Ort von einer qualifizierten Fachkraft oder einem Arzt delegiert werden. Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie von uns eine Bescheinigung, die Ihre erworbenen Kenntnisse bestätigt.
Costs:
- anatomische Grundlagen
- Rechtsgrundlagen
- Hygiene
- Desinfektion/Sterilisation
- Injektionstechniken und -arten
- Indikation, Kontraindikation
- Risiken und Nebenwirkungen
- praktische Übungen
Medizinisch-pflegerische und anatomische Grundkenntnisse werden vorausgesetzt.
Pflegehilfs- und Pflegefachkräfte, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit eine Unterweisung in s.c. Injektionen benötigen.
Spritzenschein - Unterweisung in die subkutane Injektion
Diese Weiterbildung kann – bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen – durch verschiedene Kostenträger gefördert oder vollständig finanziert werden. Dazu gehören unter anderem:
Agentur für Arbeit (Bildungsgutschein nach SGB II oder SGB III)
Jobcenter (können eine Förderung empfehlen bzw. veranlassen; die Ausstellung des Bildungsgutscheins erfolgt durch die Agentur für Arbeit)
Berufsförderungsdienst (BFD) der Bundeswehr
Deutsche Rentenversicherung
Europäischer Sozialfonds (ESF)
Weitere öffentliche oder private Kostenträger
Ob eine Förderung oder Kostenübernahme möglich ist, entscheidet der jeweilige Kostenträger nach einer individuellen Prüfung Ihrer persönlichen Voraussetzungen und Förderfähigkeit.
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