Dieser Kurs kombiniert intensiven Sprachunterricht mit einer praxisorientierten Einführung in gesellschaftliche Strukturen. Ziel ist es, Teilnehmende in die Lage zu versetzen, sich sicher im Alltag zu verständigen und sich in rechtliche, kulturelle und soziale Abläufe einzuarbeiten. Am Ende stehen standardisierte Prüfungen, die sprachliche Kompetenzen und Wissen über das gesellschaftliche Umfeld bestätigen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des BAMF.
Teilnahmegebühren:
Im Sprachkurs geht es um die Vermittlung mündlicher und schriftlicher deutscher Sprachkenntnisse mit dem Ziel B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER). Dabei werden wichtige Themen aus dem alltäglichen Leben behandelt wie zum Beispiel Beruf, Erziehung, Einkaufen, Gesundheit und Wohnen.
Im Orientierungskurs geht es um die Vermittlung von Kenntnissen der Rechtsordnung, der Kultur und Geschichte der Bundesrepublik Deutschland sowie Formen des Zusammenlebens und Werte, die in Deutschland wichtig sind.
Zulassung zum Integrationskurs mit Berechtigung oder Verpflichtung zur Teilnahme im Integrationskurs.
Bürger, die nicht gut Deutsch sprechen
Spät-Aussiedler
Asyl-Bewerber (Asyl-Gesetz § 55 Abs. 1 mit Aufenthalts-Gestattung)
Personen mit einer Duldung (Aufenthalts-Gesetz § 60a, Abs. 2 S. 3)
Personen mit Aufenthaltserlaubnis (Aufenthalts-Gesetz § 24 / § 25 Abs. 5) oder Flüchtlinge aus der Ukraine
Zertifikat „Deutsch-Test für Zuwanderer“ A2 / B1 und „Leben in Deutschland“
Für die Teilnahme am Integrationskurs ist ein Kostenbeitrag zu zahlen. Unter bestimmten Voraussetzungen, zum Beispiel beim Bezug von Arbeitslosengeld oder Bürgergeld, kann ein Antrag auf Befreiung vom Kostenbeitrag gestellt werden. Wenn Sie kostenbefreit sind, ist auch ein Zuschuss zu den Fahrtkosten möglich.
Teilnahmegebühren: