Deutsch für den Beruf – praxisnah, zielorientiert, zukunftssicher.
Unser Fachspezifischer Berufssprachkurs Job-BSK mit dem Ziel B1 richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund, die ihre Deutschkenntnisse gezielt für den Einstieg oder Wiedereinstieg ins Berufsleben verbessern möchten. Der Kurs vermittelt sprachliche und kommunikative Kompetenzen auf dem Sprachniveau B1 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) – und das mit starkem Praxisbezug und Orientierung an realen beruflichen Anforderungen.
Costs:
100 % gefördert durch das BAMF
Im Job-BSK wird arbeitsplatzorientiert Sprache vermittelt. Der Kurs ist zeitlich und inhaltlich auf den Arbeitsplatz ausgerichtet. Job-BSK beinhalten:
ein berufsbezogenes Kommunikationstraining mit Arbeitsplatzbezug (z. B. Gefahrenunterweisung, Bestätigung von Aufträgen)
eine arbeitsplatz- und fachspezifische Vertiefung (basierend auf einer Sprachbedarfsanalyse werden die konkret am Arbeitsplatz benötigten Sprachhandlungen geübt) sowie
ein individuelles Sprachcoaching inkl. Lernberatung (im Kursverlauf in Einzelstunden gezieltes Feedback durch Lehrkraft).
Voraussetzung sind
das nachgewiesene Sprachniveau A2
oderdas nachgewiesene Sprachniveau B1.
Für die Teilnahme an den Berufssprachkursen nach § 45a AufenthG bestehen folgende Zugangsvoraussetzungen:
Die Teilnahme an den Berufssprachkursen setzt ausreichende deutsche Sprachkenntnisse entsprechend dem Niveau B1 Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen voraus. Dies gilt nicht für die Teilnahme an Spezialberufssprachkursen A2 und B1 sowie die Job-BSK.
Die Teilnahme an den Berufssprachkursen ist für Zugewanderte aus Drittstaaten (einschließlich vieler Asylbewerberinnen und Asylbewerber und vieler Geduldeter), EU-Bürgerinnen und EU-Bürger sowie Deutsche mit Migrationshintergrund grundsätzlich möglich.
Am Berufssprachkurs mit Fachsprache zur Anerkennung von Berufsabschlüssen kann teilnehmen, wer das Anerkennungsverfahren für den jeweiligen Berufsbzw. Ausbildungsabschluss durchläuft und das entsprechende Spracheingangsniveau nachweist (B2 für akademische Heilberufe, B1 für Pflegefachberufe).
Arbeitsmarktnahe Geduldete können nach sechs Monaten Vorduldungszeit Zugang zum Berufssprachkurs erhalten (auch zu den Spezialberufssprachkursen mit Ziel A2 und B1). Unverändert bleibt die Möglichkeit einer Teilnahmeberechtigung für Personen mit Duldungen nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG.
Im Ausland lebende Personen, die bereits einen Ausbildungsvertrag für eine förderungsfähige Ausbildung i.S.v. § 57 Abs. 1 SGB III abgeschlossen haben und sich vor dem Ausbildungsbeginn sprachlich auf die Berufsausbildung vorbereiten möchten, haben die Möglichkeit, den Antrag auf Teilnahmeberechtigung bereits aus dem Ausland zu stellen.
Für die Berufssprachkurse nach § 45a AufenthG: Die Berufssprachkurse bauen auf den Integrationskursen auf. Sie dienen dem fortgeschrittenen Spracherwerb, um die Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu verbessern. Die Berufssprachkurse richten sich an Zugewanderte, EU-Bürgerinnen und EU-Bürger sowie Deutsche mit Migrationshintergrund, die ein bestimmtes Sprachniveau zur Berufsanerkennung oder für den Zugang zum Beruf benötigen, in der Ausbildung sind oder eine Ausbildungsstelle suchen, arbeitsuchend gemeldet sind und/oder Arbeitslosengeld/Bürgergeld bekommen, eine Arbeit haben und deren Deutschkenntnisse nicht ausreichen, um den Arbeitsalltag zu meistern. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die noch eine allgemeinbildende Schule besuchen, dürfen nicht teilnehmen. Studierende gehören ebenfalls nicht zur Zielgruppe.
Dieser Kurs endet mit der Zertifikatsprüfung „Deutsch-Test für den Beruf“ (DTB) der entsprechenden Niveaustufe des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen.
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Costs:
100 % gefördert durch das BAMF