Die Anforderungen im Pflegebereich steigen stetig. Inzwischen gestehen Arbeitgeber auch Pflegehilfskräften die Verabreichung von Subkutaninjektionen zu. Darunter versteht man die Injektion von Medikamenten oder Impfstoffen in das Unterhautfettgewebe. Hier verteilt sich das verabreichte Medikament langsam und gleichmäßig. Sie wird vorzugsweise an einer Körperstelle vorgenommen, an der die Haut gut verschiebbar und mit Fettgewebe gepolstert ist.
- anatomische Grundlagen
- Rechtsgrundlagen
- Hygiene
- Desinfektion/Sterilisation
- Injektionstechniken und -arten
- Indikation, Kontraindikation
- Risiken und Nebenwirkungen
- praktische Übungen
Medizinisch-pflegerische und anatomische Grundkenntnisse werden vorausgesetzt.
Pflegehilfs- und Pflegefachkräfte, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit eine Unterweisung in s.c. Injektionen benötigen.
Spritzenschein - Unterweisung in die subkutane Injektion
Diese Weiterbildung kann – bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen – durch verschiedene Kostenträger gefördert oder vollständig finanziert werden. Dazu gehören unter anderem:
Agentur für Arbeit (Bildungsgutschein nach SGB II oder SGB III)
Jobcenter (können eine Förderung empfehlen bzw. veranlassen; die Ausstellung des Bildungsgutscheins erfolgt durch die Agentur für Arbeit)
Berufsförderungsdienst (BFD) der Bundeswehr
Deutsche Rentenversicherung
Europäischer Sozialfonds (ESF)
Weitere öffentliche oder private Kostenträger
Ob eine Förderung oder Kostenübernahme möglich ist, entscheidet der jeweilige Kostenträger nach einer individuellen Prüfung Ihrer persönlichen Voraussetzungen und Förderfähigkeit.