Die Anforderungen im Pflegebereich steigen kontinuierlich an. Mittlerweile ist es Arbeitgebern gestattet, auch Pflegehilfskräften die Durchführung von subkutanen Injektionen zu übertragen. Dabei handelt es sich um die Verabreichung von Medikamenten oder Impfstoffen in das Unterhautfettgewebe. In diesem Gewebe erfolgt eine langsame und gleichmäßige Verteilung des verabreichten Medikaments. Idealerweise wird die Injektion an einer Stelle des Körpers durchgeführt, an der die Haut gut verschiebbar und mit Fettgewebe gepolstert ist.
Subkutane Injektionen werden in das Fettgewebe unter der Haut verabreicht. Beispiele hierfür sind Insulin für Diabetespatienten und Blutgerinnungsmedikamente wie Heparin.
Es ist wichtig zu betonen, dass die Teilnahme an diesem Kurs nicht automatisch zur eigenständigen Durchführung von subkutanen Injektionen berechtigt. Wir bereiten Sie sowohl theoretisch als auch praktisch vor und vermitteln Ihnen das erforderliche Wissen. Die praktische Umsetzung muss vor Ort von einer qualifizierten Fachkraft oder einem Arzt delegiert werden. Nach Abschluss des Kurses erhalten Sie von uns eine Teilnahmebescheinigung, die bestätigt, dass Sie die notwendigen Kenntnisse erworben haben.
- anatomische Grundlagen
- Rechtsgrundlagen
- Hygiene
- Desinfektion/Sterilisation
- Injektionstechniken und -arten
- Indikation, Kontraindikation
- Risiken und Nebenwirkungen
- praktische Übungen
Medizinisch-pflegerische und anatomische Grundkenntnisse werden vorausgesetzt.
Pflegehilfs- und Pflegefachkräfte, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit eine Unterweisung in s.c. Injektionen benötigen.
Spritzenschein - Unterweisung in die subkutane Injektion
08:30 - 15:30 Uhr
Diese Weiterbildung kann – bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen – durch verschiedene Kostenträger gefördert oder vollständig finanziert werden. Dazu gehören unter anderem:
Agentur für Arbeit (Bildungsgutschein nach SGB II oder SGB III)
Jobcenter (können eine Förderung empfehlen bzw. veranlassen; die Ausstellung des Bildungsgutscheins erfolgt durch die Agentur für Arbeit)
Berufsförderungsdienst (BFD) der Bundeswehr
Deutsche Rentenversicherung
Europäischer Sozialfonds (ESF)
Weitere öffentliche oder private Kostenträger
Ob eine Förderung oder Kostenübernahme möglich ist, entscheidet der jeweilige Kostenträger nach einer individuellen Prüfung Ihrer persönlichen Voraussetzungen und Förderfähigkeit.