Mit dem Bildungsscheck NRW beruflich weiterkommen
Der Bildungsscheck NRW unterstützt Beschäftigte, Berufsrückkehrende, Selbstständige und Unternehmen bei der beruflichen Weiterbildung. So können Sie Ihre Qualifikationen gezielt ausbauen und dabei bis zu 500 Euro Förderung erhalten.
Weiterbildungsbedarf feststellen
Wählen Sie eine passende Weiterbildung aus dem damago Kursangebot aus.
Gerne erstellen wir Ihnen ein persönliches Angebot, das Sie für die Beantragung des Bildungsschecks nutzen können.
Beratung und Unterlagen vorbereiten
Mit Ihrem persönlichen Angebot können Sie sich gezielt beraten lassen.
Gemeinsam werden die notwendigen Unterlagen zusammengestellt. Im Anschluss kann der Bildungsscheck ausgestellt werden.
Weiterbilden und bis zu 500 Euro sparen
Nach Erhalt des Bildungsschecks können Sie Ihre gewünschte Weiterbildung buchen.
Der Bildungsscheck wird anschließend mit den Seminarkosten verrechnet.
Das Förderangebot wurde ausgebaut und der Zugang zur Förderung flexibler gestaltet.
Mit Blick auf den zunehmenden Digitalisierungsdruck in Unternehmen stehen zusätzliche Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds bereit.
Der Bildungsscheck NRW stärkt die Eigenverantwortung von Betrieben und Beschäftigten für berufliche Weiterbildung und unterstützt gezielte Qualifizierung.
Was bleibt unverändert?
- Berufliche Weiterbildungen, die fachliche Kompetenzen und Schlüsselqualifikationen vermitteln, werden bis zur Hälfte gefördert.
- Die maximale Förderhöhe beträgt weiterhin 500 Euro.
- Der Bildungsscheck wird nach einer Beratung in einer Bildungsscheckberatungsstelle ausgegeben.
- Es gibt zwei Zugänge: den individuellen Zugang und den betrieblichen Zugang.
- Beschäftigte müssen in Nordrhein-Westfalen wohnen oder arbeiten.
- Der Arbeitgeber darf in der Regel höchstens 249 Beschäftigte haben.
Was ist neu?
- Beschäftigte und Berufsrückkehrende können jährlich einen Bildungsscheck im individuellen Zugang erhalten.
- Auch Selbstständige können jährlich einen Bildungsscheck im individuellen Zugang erhalten.
- Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf in der Regel 40.000 Euro nicht überschreiten, bei gemeinsamer Veranlagung 80.000 Euro.
- Betriebe mit bis zu 249 Beschäftigten können jährlich bis zu 10 Bildungsschecks für die Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden erhalten.
- Auch onlinebasierte Fortbildungen, Webinare und E-Learning können gefördert werden.
- Innerbetriebliche Seminare und Inhouse-Schulungen können im betrieblichen Zugang gefördert werden.