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Bildungsscheck-NRW

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Weiterbildungsbedarf
feststellen

Entscheiden Sie sich für eine Weiterbildung aus verschiedenen Kursen bei der dama.go.

Gerne erstellen wir Ihnen ein persönliches Angebot, welches wir Ihnen für die Beantragung des Bildungsschecks per Mail oder Post zukommen lassen.

Informationen,
Beratung und Unterlagen

Mit Ihrem persönlichen Angebot berät Sie Frau Barbara Planert sehr gerne. 

Sie stellt mit Ihnen die nötigen Unterlagen zusammen und kann Ihnen direkt einen Bildungsscheck ausstellen.

Weiterbilden und 
bis zu 500,-€ sparen

Nach Erhalt des Bildungsschecks können Sie die gewünschte Weiterbildung buchen, woraufhin der Bildungsscheck mit den Seminarkosten von der dama.go intern verrechnet wird.

Das Förderangebot wird ausgebaut und der Zugang zum Förderangebot flexibler. 

Ab 30. April 2018 gelten veränderte Zugangsbedingungen. 

Mit Blick auf den zunehmenden Digitalisierungsdruck in den Unternehmen stehen künftig bis zu 30 Mio. Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds bereit. 

Mit dem Bildungsscheck NRW wird die Eigenverantwortlichkeit der Betriebe und der Beschäftigten für berufliche Weiterbildung unterstrichen.

Was bleibt unverändert?

• Die Kosten für berufliche Weiterbildungen, die fachliche Kompetenzen und Schlüsselqualifikationen vermitteln, werden bis zur Hälfte mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert.

• Die maximale Förderhöhe bleibt bei EUR 500,–.

• Der Bildungsscheck wird nach einer Beratung in einer Bildungsscheckberatungsstelle ausgegeben.

• Es gibt zwei Zugänge: den individuellen Zugang und den betrieblichen Zugang.

• Die Beschäftigten müssen in Nordrhein-Westfalen wohnen oder arbeiten.

• Der Arbeitgeber (Betrieb) darf i.d.R. höchstens 249 Beschäftigte haben.

Was ist künftig neu?

• Beschäftigte und Berufsrückkehrende können jährlich einen Bildungsscheck im individuellen Zugang erhalten (bisher alle zwei Jahre).
• Selbstständige können ebenfalls jährlich einen Bildungsscheck im individuellen Zugang erhalten.

• Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf i.d.R. EUR 40.000,– nicht überschreiten (EUR 80.000,– bei gemeinsamer Veranlagung). Bisher durften i.d.R. EUR 30.000,– bzw. EUR 60.000,– nicht überschritten werden.

• Betriebe mit bis zu 249 Beschäftigten können im betrieblichen Zugang jährlich bis zu 10 Bildungsschecks für die Weiterbildung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten (bisher alle zwei Jahre).

• Es werden neue Formen der Weiterbildung wie z. B. onlinebasierte Fortbildungen (z. B. Webbinare) und E-Learning in beiden Zugängen gefördert. Bisher wurden nur zertifizierte Fernlerngänge zugelassen.

• Es werden innerbetriebliche Seminare (Inhouse-Seminare) im betrieblichen Zugang gefördert. Diese wurden bisher ausgeschlossen.

Sie finden uns an folgenden Standorten:

Berlin030 28493760
Bremen040 254133950
Cottbus0355 86950060
Erfurt0361 6443395
Essen0201 24344410
Hamburg040 254133950
Hannover0511 2600493
Kiel0431 55681231
Leipzig0341 3086816
München089 45081660
Potsdam0331 58565280
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