Integrationskurse haben das Ziel, die Integration und gesellschaftliche Teilhabe von Zugewanderten zu fördern und sie damit in die Lage zu versetzen, eigenständig im Alltag zu handeln. Der allgemeine Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs und einem Orientierungskurs.
Vor dem Beginn des Integrationskurses machen alle Teilnehmenden einen Einstufungstest. Anhand der Testergebnisse wird die jeweilige Person einem bestimmten Kursmodul zugeordnet und gegebenenfalls einem speziellen Integrationskurs zugewiesen.
Der allgemeine Integrationskurs dauert 700 Unterrichtseinheiten (UE). Davon entfallen 600 UE auf den Sprachkurs sowie 100 UE auf den Orientierungskurs.
Der Abschluss des Sprachkurses wird durch Teilnahme an der Sprachprüfung „Deutsch-Test für Zuwanderer“ nachgewiesen. Der Test ist erfolgreich bestanden, wenn die Prüfung auf dem Niveau B1 abgeschlossen wurde. Der Orientierungskurs wird durch den Test „Leben in Deutschland“ abgeschlossen. Bei erfolgreichem Ergebnis in beiden Abschlusstests erhalten Teilnehmende das „Zertifikat Integrationskurs“.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des BAMF.
Im Sprachkurs geht es um die Vermittlung mündlicher und schriftlicher deutscher Sprachkenntnisse mit dem Ziel B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER). Dabei werden wichtige Themen aus dem alltäglichen Leben behandelt wie zum Beispiel Beruf, Erziehung, Einkaufen, Gesundheit und Wohnen.
Im Orientierungskurs geht es um die Vermittlung von Kenntnissen der Rechtsordnung, der Kultur und Geschichte der Bundesrepublik Deutschland sowie Formen des Zusammenlebens und Werte, die in Deutschland wichtig sind.
Zulassung zum Integrationskurs mit Berechtigung oder Verpflichtung zur Teilnahme im Integrationskurs.
Bürger, die nicht gut Deutsch sprechen
Spät-Aussiedler
Asyl-Bewerber (Asyl-Gesetz § 55 Abs. 1 mit Aufenthalts-Gestattung)
Personen mit einer Duldung (Aufenthalts-Gesetz § 60a, Abs. 2 S. 3)
Personen mit Aufenthaltserlaubnis (Aufenthalts-Gesetz § 24 / § 25 Abs. 5) oder Flüchtlinge aus der Ukraine
Zertifikat „Deutsch-Test für Zuwanderer“ A2 / B1 und „Leben in Deutschland“
Für die Teilnahme am Integrationskurs ist ein Kostenbeitrag zu zahlen. Unter bestimmten Voraussetzungen, zum Beispiel beim Bezug von Arbeitslosengeld oder Bürgergeld, kann ein Antrag auf Befreiung vom Kostenbeitrag gestellt werden. Wenn Sie kostenbefreit sind, ist auch ein Zuschuss zu den Fahrtkosten möglich.
Teilnahmegebühren:
100 % gefördert durch das BAMF