Betreuungskräfte sind nach § 43b, 53b SGB XI (ehemals 53c) gesetzlich verpflichtet, mindestens einmal jährlich an einer 16-stündigen Fortbildung teilzunehmen. Wir bieten Ihnen diese Fortbildung zur Aktualisierung und Erweiterung Ihres Wissens und zur Reflexion Ihrer Praxiserfahrungen an.
Schwerpunkte:
- Reflexion der Erfahrungen aus der bisherigen Betreuungspraxis
- Vermitteln von neuen theoretischen Kenntnissen
- Erfahrungs- und Kenntnisaustausch im Rahmen von Projekt- und Teamarbeit
Diese Fortbildung wird berufsbegleitend an 4 Nachmittagen bzw. am Samstag durchgeführt und mit einer Teilnahmebescheinigung bestätigt.
Sie kann auch je nach Bedarf an 2 Tagen jeweils von 08:00 - 15:00 Uhr durchgeführt werden (siehe Jährliche gesetzlich geforderte berufliche Fortbildung für Betreuungskräfte gem. § 53b SGB XI mit der Kursnummer P 3584).
Teilnahmegebühren:
Berufsbegleitende Pflichtfortbildungen für Betreuungskräfte
- Reflexion der beruflichen Praxis und ausführlicher Erfahrungsaustausch
- Wahrnehmen mit allen Sinnen für den Pflegenden
- Bedeutung einer tiergestützten Therapie im Bereich Demenz
- Validation nach Naomi Feil
- Validation nach Nikole Richard (Integrative Validation)
- Wirksamkeit der Psychohygiene für den Pflegenden
- 10-Minuten-Aktivierung
Für diesen Kurs sollten die Kursteilnehmer/-innen folgende Vorkenntnisse mitbringen:
- erfolgreich absolvierte Grundqualifizierung als Betreuungskraft (Alltagsbetreuer/-in / Demenzbetreuer/-in nach § 53b SGB XI - bisher § 53c SGB XI)
Dieser Kurs richtet sich an Betreuungskräfte nach § 53b (bisher § 53c SGB XI).
Getränke und Snacks sind im Seminarpreis enthalten.
Förderung durch
- den Europäischen Sozialfond ESF
- den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD)
- verschiedene Berufsgenossenschaften
- regionale Einrichtungen
und andere Träger möglich
Teilnahmegebühren: