Die sprachlich-kommunikativen und die weiteren berufsbezogenen Kompetenzen auf dem Niveau B1 werden in 400 UE anhand von Inhalten vermittelt, die für die Teilnehmenden für ihr weiteres Berufsleben von Relevanz sind, d. h. insbesondere für die Bereiche Kommunikation und Lernen am Arbeitsplatz, Arbeitssuche, Aus- und Fortbildung, Rechtliches sowie Umgang mit Medien.
Bereits im Integrationskurs wird auf die Themen Kommunikation am Arbeitsplatz, Arbeitssuche und Aus- und Fortbildung eingegangen. Auf diese Bereiche sollte im Rahmen eines zyklischen Lernprozesses aufgebaut werden, d. h. Themen wie Bewerbung, Sicherheitsbestimmungen oder Beschwerdemanagement werden immer wieder neu aufgegriffen und in einer jeweils komplexeren Form erweitert und neu behandelt.
In Anlehnung an den strukturellen Aufbau des „Rahmencurriculums für Integrationskurse – Deutsch als Zweitsprache“, in dem die Alltagskommunikation in zwölf Handlungsfelder unterteilt wird, werden im Spezialmodul B1 sieben berufsbezogene Handlungsfelder definiert. Die konkreten Inhalte der hier folgenden Handlungsfelder können im Unterricht je nach individuellen Bedarfen der Teilnehmenden weiter spezifiziert werden.
Lernen lernen:
Lebenslanges Lernen, Umgang mit neuem (Fach-)Wortschatz, Lernstrategien, Texterschließungsstrategien
Umgang und Lernen mit digitalen Medien für den Beruf:
Lernsoftware, -plattformen und -apps, Anwenderprogramme, Internet-Recherche, Online-Datenbanken
Kommunikation am Arbeitsplatz:
Arbeitsaufträge, Arbeitsanweisungen, Kooperation im Betrieb, Verfassen von geschäftlichen Korrespondenzen und Mitteilungen, Beschwerdemanagement
Arbeitssuche, Bewerbung, Aus- und Fortbildung:
Deutsches Bildungssystem, Ausbildungsstätten, duale Ausbildung, örtlicher und regionaler Arbeitsmarkt, Stellenangebote, Bewerbung, Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten, Praktika, Anerkennung von Berufsabschlüssen, Beratungsgespräche
Berufsfelder, Arbeitsorte und Tätigkeiten:
Berufskunde, Firmenporträts, Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Umweltschutz, Dienstzeiten und Dienstpläne, Dienstübergabe
Rechtliches:
Arbeitsverhältnisse, Beschäftigungsformen, Sozialversicherungen, undokumentierte Beschäftigung, Arbeitsverträge, Probezeit, Kündigungsschutz, Urlaubsregelungen, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Rechte und Pflichten am Arbeitsplatz, Gleichbehandlung, Gehaltsabrechnung, Kündigung, Vertragsarten und Vertragspartner, Urlaubs- und Überstundenregelungen, Mutterschutz
Materialien, Arbeitsgeräte, Werkzeuge, Maschinen, Produkte:
Produktbeschreibungen, Verkaufsverhandlungen, Liefer- und Zahlungsbedingungen, Gegenstände und Hilfsmittel
Voraussetzung für eine Teilnahme am B1-Modul sind Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau A2, welche durch den Kursträger zu ermitteln sind. Vorhandene Zertifikate nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen können dabei berücksichtigt werden, soweit sie nicht älter als sechs Monate sind.
Zielgruppe:
Teilnehmende am B1-Modul sind Menschen mit Deutsch als Zweitsprache
im arbeitsfähigen Alter, die ...
… beim Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) trotz einer ordnungsgemäßen Teilnahme an einem Integrationskurs nach § 43 des Aufenthaltsgesetzes inklusive der 300 UE Wiederholung das Sprachniveau B1 nicht erreicht haben.
... zwar durch ein vorhandenes Zertifikat nach dem GER das Sprachniveau B1 nachweisen können, dieses Zertifikat jedoch älter als sechs Monate ist und der Einstufungstest ein Sprachniveau unterhalb von B1 nachweist.
Die Berufssprachkurse bauen auf den Integrationskursen auf. Sie dienen dem fortgeschrittenen Spracherwerb, um die Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu verbessern. Die Berufssprachkurse richten sich an dauerhaft in Deutschland lebende Ausländer (insbesondere auch: Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive), an Unionsbürger und an deutsche Staatsangehörige, die nicht über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die noch eine Schule besuchen, dürfen nicht teilnehmen.
Das B1-Modul endet mit einer Abschlussprüfung, die nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen das Können und die Zuordnung zu der Niveaustufe B1 bestätigt. (telc-Zertifikat Deutsch B1)
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Teilnahmegebühren:
100 % gefördert durch das BAMF