Integrationskurse haben das Ziel, die Integration und gesellschaftliche Teilhabe von Zugewanderten zu fördern und sie damit in die Lage zu versetzen, eigenständig im Alltag zu handeln. Der Zweitschriftlernerkurs mit Alphabetisierung besteht aus einem Sprachkurs und einem Orientierungskurs.
Die Einstufung für den Zweitschriftlernerkurs erfolgt im Rahmen des Integrationskurseinstufungsverfahrens.
Im Integrationskurs für Zweitschriftlernende wird zunächst das lateinische Alphabet vermittelt. Der Kurs dauert insgesamt 1.000 Unterrichtseinheiten (UE). Davon entfallen 900 Unterrichtseinheiten (UE) auf den Sprachkurs sowie 100 UE auf den Orientierungskurs.
Der Abschluss des Sprachkurses wird durch Teilnahme an der Sprachprüfung „Deutsch-Test für Zuwanderer“ nachgewiesen. Sie erwerben Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER). Der Orientierungskurs wird durch den Test „Leben in Deutschland“ abgeschlossen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des BAMF.
Teilnahmegebühren:
100 % gefördert durch das BAMF
Die Teilnehmenden erwerben zunächst Kenntnisse des lateinischen Alphabets und trainieren sie dann im weiteren Verlauf des Kurses so weit, dass keine Unterschiede zu lateinisch Alphabetisierten mehr erkennbar sind. Darüber hinaus lernen die Teilnehmenden Lernstrategien kennen und lernen, wie sie sich selbst und untereinander helfen können, um weiterzukommen. Zudem sollen die Teilnehmenden erfahren, was in ihnen steckt und dass auch sie am gesellschaftlichen Leben aktiv teilnehmen können.
Im Orientierungskurs geht es um die Vermittlung von Kenntnissen der Rechtsordnung, der Kultur und Geschichte der Bundesrepublik Deutschland sowie Formen des Zusammenlebens und Werte, die in Deutschland wichtig sind.
Zulassung zum Integrationskurs mit Berechtigung oder Verpflichtung zur Teilnahme im Integrationskurs.
Bürger, die nicht gut Deutsch sprechen
Spät-Aussiedler
Asyl-Bewerber (Asyl-Gesetz § 55 Abs. 1 mit Aufenthalts-Gestattung)
Personen mit einer Duldung (Aufenthalts-Gesetz § 60a, Abs. 2 S. 3)
Personen mit Aufenthaltserlaubnis (Aufenthalts-Gesetz § 24 / § 25 Abs. 5) oder Flüchtlinge aus der Ukraine
Zertifikat „Deutsch-Test für Zuwanderer“ A2 / B1 und „Leben in Deutschland“
Für die Teilnahme am Integrationskurs ist ein Kostenbeitrag zu zahlen. Unter bestimmten Voraussetzungen, zum Beispiel beim Bezug von Arbeitslosengeld oder Bürgergeld, kann ein Antrag auf Befreiung vom Kostenbeitrag gestellt werden. Wenn Sie kostenbefreit sind, ist auch ein Zuschuss zu den Fahrtkosten möglich.
Teilnahmegebühren:
100 % gefördert durch das BAMF