Um die Anerkennung als Betreuungskraft nach § 53b SGB XI (bisher § 53c SGB XI) aufrecht zu erhalten, ist jährlich eine 2-tägige Fortbildung (16 UE) nachzuweisen.
Diese berufliche Fortbildung ist ein gesetzlich geregeltes „Muss“ für alle beschäftigten zusätzlichen Betreuungskräfte. Diese führen wir entsprechend den Vorgaben gemäß den Betreuungskräfte-RL nach § 53b SGB XI (bisher § 53v SGB XI) durch.
Dauer
2
Tage
Teilnahmegebühren
240,00
€
(285,60 € inkl. 19 % MwSt.)
Teilnahmegebühren:
Inhalt
Jährliche gesetzlich geforderte berufliche Fortbildung für Betreuungskräfte gem. § 53b SGB XI
Reflexion der beruflichen Praxis und ausführlicher Erfahrungsaustausch
- Erfahrungsaustausch
- Wahrnehmen mit allen Sinnen
- Beschäftigungsmöglichkeiten und Freizeitgestaltung für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen und/oder Demenzerkrankungen
- Fühlboxen, Fühldecken Arbeiten mit Gerüchen und Geräuschen, Lieder und Sportliche Aktivitäten
Voraussetzungen
Für diesen Kurs sollten die Kursteilnehmer/-innen folgende Vorkenntnisse mitbringen:
- erfolgreich absolvierte Grundqualifizierung als Betreuungskraft (Alltagsbetreuer/-in / Demenzbetreuer/-in nach § 53b SGB XI - bisher § 53c SGB XI)
Zielgruppe
Dieser Kurs richtet sich an zusätzliche Betreuungskräfte nach § 53b (bisher § 53c SGB XI).
Hinweise
- Förderung durch Bildungsgutschein möglich
- Getränke und Snacks sind im Seminarpreis enthalten
Documents
Kursnummer
P 3714
Teilnahmegebühren: