Ein Betreuungsassistent ist in der Betreuung von pflegebedürftigen Menschen in Pflegeeinrichtungen beschäftigt. Dieser umfassende Bezug auf alle in voll- und teilstationären Einrichtungen lebenden Pflegebedürftigen wurde in Deutschland mit dem dritten Pflegestärkungsgesetz zum 1. Januar 2017 gültig.
Betreuungsassistenten sind vor allem für die Begleitung und Betreuung von älteren und gerontopsychiatrisch veränderten Menschen (z. B. Menschen mit Demenz) ausgebildet. Aufgabe des Betreuungsassistenten ist es, Menschen mit Demenz zu betreuen und zu aktivieren, um damit ihr Wohlbefinden und ihre Stimmung positiv zu beeinflussen. Dies geschieht z. B. durch das gemeinsame Malen und Basteln, Spielen von Brett- und Kartenspielen oder die Begleitung bei Ausflügen oder Spaziergängen.
Unser Ziel in der Ausbildung ist es, den Teilnehmenden die nötigen Fähigkeiten zu vermitteln um sich an den individuellen Erwartungen, Wünschen, Fähigkeiten und Befindlichkeiten des Anspruchsberechtigten zu orientieren – denn gute Betreuung ist immer individuell.
Teilnahmegebühren:
100 % gefördert durch Arbeitsagentur/Jobcenter
Betreuungsassistent
Grundlagen der Kommunikation und Gesprächsführung
medizinische Grundlagen
Grundlagen der Pflege und Pflegedokumentation
Grundlagen der Hygiene
Betreuungstherapeutische Konzepte
tagesgestaltende Maßnahmen
Menschen mit Demenz verstehen und begleiten
soziale Kompetenzen
Rechtsgrundlagen
Erste Hilfe
Aggression und Gewalt
Praktikum (2 Wochen)
Persönliches Gespräch, Deutsch-Test bei Migrationshintergrund, polizeiliches Führungszeugnis. Es sind keine fachlichen Vorkenntnisse erforderlich, aber die Interessenten sollten über folgende Fähigkeiten verfügen:
- Freude an der Arbeit und würdevoller Umgang mit kranken, alten und pflegebedürftigen Menschen
- kommunikative Kompetenz
- soziale und betreuerische Kompetenz
- Arbeitsuchende, die sich für eine Tätigkeit in der Sozialpflege interessieren und eine fundierte Erste Hilfe Ausbildung suchen
- Personen mit nicht ausreichenden (Vor-)Kenntnissen
- von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer
- Berufsrückkehrer
Betreuungsassistent §53b SGB XI
Eine Förderung und Gesamtkostenübernahme dieser zugelassenen Weiterbildung seitens
Arbeitsagenturen (SGB III) und Jobcenter (SGB II) mittels Bildungsgutschein
BFD (Berufsförderungsdienst der Bundeswehr)
Deutsche Rentenversicherung
Europäischer Sozialfond (ESF)
oder anderer Kostenträger ist bei Eignung möglich.
Teilnahmegebühren:
100 % gefördert durch Arbeitsagentur/Jobcenter