Der erfolgreiche Abschluss der Waffensachkundeprüfung nach § 7 WaffG ist die Basis, um in den wichtigen und speziellen Bereichen der stark nachgefragten Sicherheitsbranche arbeiten zu können. Mit dieser speziellen Qualifikation erhalten Sie den Schlüssel für eine dauerhafte Beschäftigung bzw. machen einen weiteren Schritt auf Ihrer Karriereleiter in der Sicherheitsbranche.
Praxiserfahrene Lehrkräfte führen Ihnen in Simulationen den täglichen Einsatz von Sicherheitskräften vor Augen, zeigen mögliche Gefahren auf und erarbeiten gemeinsam den Umgang mit Konfliktsituationen. Sie lernen dabei sich und andere zu schützen. Praktische Schießübungen in der Schießanlage runden Ihre Ausbildung ab.
Diese 5-tägige geförderte Weiterbildung endet nach einer Theorie- und Praxisprüfung.
Sollten Sie als Selbstzahler Interesse an diesem Seminar haben klicken Sie hier für die verkürzten Wochenendtermine
Interesse? Dann kommen Sie zu damago. Wir freuen uns auf Sie.
| 27.8.26 - 2.9.26 27.8.26 - 2.9.26 | Hamburg | Anfragen |
| 27.8.26 - 2.9.26 27.8.26 - 2.9.26 | Kiel | Anfragen |
| 27.8.26 - 2.9.26 27.8.26 - 2.9.26 | Bremen | Anfragen |
*Die Plätze werden bei Eignung in der Reihenfolge der Anfragen vergeben.
Teilnahmegebühren:
waffenrechtliche Begriffe: Erwerb, Aufbewahrung von Waffen, Transport, verbotene Gegenstände, Notwehr, Notstand, Nothilfe,
Waffenarten: Kurzwaffen, Langwaffen, Merkmale, Veränderungen, Beschusszeichen, Zulassung
Munitionskunde: Munitionsarten, Kennzeichnungen, Erwerb, Transport, Zulassungen CIP
praktische Ausbildung: Umgang mit Feuerwaffen, sichere Handhabung, Bedienelemente von Waffen, Verhalten am Schießstand, Standordnung,
Übungsschießen
Waffensachkundeprüfung gem. § 7 WaffG.
- persönliches Gespräch
- einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis
Menschen, die sich für den Bereich Sicherheit interessieren
Waffensachkundeprüfung nach § 7 WaffG
Diese Weiterbildung kann – bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen – durch verschiedene Kostenträger gefördert oder vollständig finanziert werden. Dazu gehören unter anderem:
Agentur für Arbeit (Bildungsgutschein nach SGB II oder SGB III sowie AVGS – Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein)
Jobcenter (können eine Förderung empfehlen bzw. veranlassen; die Ausstellung des Bildungsgutscheins erfolgt durch die Agentur für Arbeit)
Berufsförderungsdienst (BFD) der Bundeswehr
Deutsche Rentenversicherung
Europäischer Sozialfonds (ESF)
Weitere öffentliche oder private Kostenträger
Ob eine Förderung oder Kostenübernahme möglich ist, entscheidet der jeweilige Kostenträger nach einer individuellen Prüfung Ihrer persönlichen Voraussetzungen und Förderfähigkeit.
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*Die Plätze werden bei Eignung in der Reihenfolge der Anfragen vergeben.
Teilnahmegebühren: