BAMF Alphabetisierungskurs inkl. Orientierungskurs
Der Alphabetisierungskurs ist über das BAMF zugelassen. Er besteht aus folgenden Modulen:
Basis-Alpha-Kurs (300 UE)
Aufbau-Alpha-Kurs A (300 UE)
Aufbau-Alpha-Kurs B (300 UE)
Orientierungskurs (100 UE)
Insgesamt beinhaltet der Kurs 1000 Stunden. Der Kurs eignet sich für primäre und funktionale Analphabeten, die auch in ihrer Heimatsprache nicht oder nur unzureichend alphabetisiert sind.
Teilnahmegebühren:
100 % gefördert durch das BAMF
- Basis-Alpha-Kurs (300 UE)
- Aufbau-Alpha-Kurs A (300 UE)
- Aufbau-Alpha-Kurs B (300 UE)
- Orientierungskurs (100 UE)
- Ausländer, denen erstmals ein dauerhafter Aufenthaltstitel erteilt wird, haben einen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs. Sie erhalten eine Bestätigung über die Teilnahmeberechtigung von der Ausländerbehörde, die den Aufenthaltstitel erteilt hat. Sofern keine einfachen bzw. in bestimmten Fällen keine ausreichenden deutschen Sprachkenntnisse vorliegen, spricht die Ausländerbehörde für diese Personen zusätzlich eine Verpflichtung zur Kursteilnahme aus.
- Bereits länger in Deutschland lebende Ausländer können von der Ausländerbehörde zur Kursteilnahme verpflichtet werden, wenn sie besonders integrationsbedürftig sind.
- Ausländer, die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Arbeitslosengeld II) beziehen, können vom Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende zur Kursteilnehme verpflichtet werden.
- Spätaussiedler und ihre Familienangehörige haben einen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs. Sie erhalten vom Bundesverwaltungsamt eine Bestätigung über die Teilnahmeberechtigung.
- Darüber hinaus können folgende Personen auf Antrag durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Rahmen verfügbarer Kursplätze zur Teilnahme am Integrationskurs zugelassen werden:
- Ausländer, die keinen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme besitzen. Hierunter fallen auch Personen mit einer Aufenthaltsgestattung, wenn bei ihnen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt in Deutschland zu erwarten ist.
- Freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger
- Deutsche Staatsangehörige, bei denen ein besonderer Integrationsbedarf vorliegt
Der Integrationskurs richtet sich allgemein an dauerhaft in Deutschland lebende Ausländer (insbesondere auch: Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive), an Unionsbürger und an deutsche Staatsangehörige, die nicht über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen. Der Alphabetisierungskurs richtet sich speziell an Personen, die noch nicht richtig lesen und schreiben können. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die noch eine Schule besuchen, dürfen nicht teilnehmen.
Prüfung A2/Prüfung "Leben in Deutschland"
Nach Antragstellung werden die Kosten vom BAMF übernommen
Teilnahmegebühren:
100 % gefördert durch das BAMF