Um die Anerkennung als Betreuungskraft nach § 53b SGB XI (bisher § 53c SGB XI) aufrecht zu erhalten, ist jährlich eine 2-tägige Fortbildung (16 UE) nachzuweisen.
Diese berufliche Fortbildung ist ein gesetzlich geregeltes „Muss“ für alle beschäftigten zusätzlichen Betreuungskräfte. Diese führen wir entsprechend den Vorgaben gemäß den Betreuungskräfte-RL nach § 53b SGB XI (bisher § 53c SGB XI) durch.
Teilnahmegebühren:
100 % gefördert durch Arbeitsagentur/Jobcenter
Reflexion der beruflichen Praxis
Erfahrungsaustausch
Aktualisierung der Arbeit
Auffrischung des bisherigen Wissens im Umgang mit Demenzkranken
Aktualisierung der Erkenntnisse auf dem Gebiet der Demenzerkrankung
Schlussfolgerungen für die eigene Arbeit
Für diesen Kurs sollten die Kursteilnehmer folgende Vorkenntnisse mitbringen:
erfolgreich absolvierte Grundqualifizierung als Betreuungskraft (Alltagsbetreuer / Demenzbetreuer nach § 53b SGB XI - bisher § 53c SGB XI)
Dieser Kurs richtet sich an zusätzliche Betreuungskräfte nach § 53b (bisher § 53c SGB XI).
Zertifikat der damago GmbH
Eine Förderung und Gesamtkostenübernahme dieser zugelassenen Weiterbildung seitens
Arbeitsagenturen (SGB III) und Jobcenter (SGB II) mittels Bildungsgutschein
BFD (Berufsförderungsdienst der Bundeswehr)
Deutsche Rentenversicherung
Europäischer Sozialfond (ESF)
oder anderer Kostenträger ist bei Eignung möglich.
Teilnahmegebühren:
100 % gefördert durch Arbeitsagentur/Jobcenter